Ein gschlamperts Verhältnis kam für Johann Strauss nicht in Frage. Lieber wechselte er die Staatsangehörigkeit, wurde am 24.Juni 1886 Coburger und konvertierte auch noch. Um dann, ganz offiziell, seine neue Liebe zu heiraten.
Er hieß Strauss, und sie hieß Strauss. Verwandt waren die beiden zwar nicht miteinander, aber verheiratet wollten sie gern sein. Bei ihr war das kein Problem. Adele Strauss war Witwe, der Gatte, herzkrank, ein paar Jahre zuvor gestorben, sie jung und hübsch, auf der Suche nach einer neuen guten Partie. Und er - war eine: Johann Strauss, der Walzerkönig Wiens, dreißig Jahre älter als sie, reich und berühmt, und praktischerweise momentan ohne Gattin.
Wilde Ehe - niemals!
Lili Strauss war ihm davongelaufen, hinübergewechselt zu einem Anderen, zum Direktor des Theaters an der Wien, in der Familie wohlbekannt, er hatte einige Operetten des Ehemanns auf die Bühne gebracht. Das Problem war nur: Die Ehe zwischen Strauss und der absenten Lili war katholisch geschlossen und damit unauflöslich. Weder konnte Strauss sich scheiden lassen noch durfte er seine Adele heiraten. Lili und ihr Direktor lebten einfach in wilder Ehe zusammen, aber für den Walzerkönig kam das natürlich nicht in Frage.
Die Lösung des Problems lag dort, wo heutzutage Bayern und Thüringen zusammenstoßen: in dem winzigkleinen Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. An dessen Spitze regierte Ernst II., ein ebenso fortschrittlicher wie kunstsinniger Monarch, der gelegentlich ganze Opern selber komponierte und dann Koryphäen wie Richard Wagner darum bat, für ihn das Orchestrieren zu übernehmen. Der größte Vorteil allerdings war, dass man in seinem Herzogtum dem Glauben Luthers anhing. Und was katholisch ungünstig gefügt worden war, das ließ sich durchaus evangelisch trennen und danach wunschgemäß anders zusammentun.
So lag also nun der Schlüssel zum Eheglück von Adele und Johann Strauss im Reich des Herzogs Ernst. Doch der Weg dorthin war umständlich und lang. Wer unter Ernst getraut werden wollte, musste Bürger seines Staates werden. Und wer Bürger unter Herzog Ernst sein wollte, der konnte nicht gleichzeitig auch noch Österreicher sein.
Es führte kein Weg dran vorbei: Johann Strauss musste seine österreichische Staatsbürgerschaft aufgeben. Vorher fragte er aber noch schnell beim Kaiser in Wien an, ob es wohl möglich sei, dass er auch als Coburger Bürger noch "k.k. Hofball-Musikdirektor" bleiben dürfe. Der Kaiser war gnädig und hat es erlaubt.
Coburg - auf Nimmerwiedersehen
Danach geht es Schlag auf Schlag. Austritt aus der katholischen Kirche. Anmieten eines Wohnhauses in Coburg. Eingabe beim Coburger Magistrat um Verleihung des Bürgerrechts. Die Ratsherren entsprechen diesem Wunsch freudig, und so bekommt Johann Strauss am 24. Juni 1886 die Naturalisierungsurkunde überreicht. Von nun an ist der Walzerkönig ein Bürger Coburgs, also: ein Deutscher. Und weiter geht's. Juli 86: Strauss wird evangelisch. Ein halbes Jahr später: Ablegen des Staatsbürgereids in Gotha. Juli 87: Scheidung der Ehe, Bestellen des Aufgebots und öffentlicher Anschlag desselben in Coburg.