China ist einen Schritt weiter in dem Prozess, ein Zivilgesetzbuch zu verabschieden. Auf der fünften Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses (NVK) wurde am Montag ein entsprechender Gesetzesentwurf überprüft. Dieser beinhaltet sechs Kategorien mit insgesamt 1.034 Artikeln über Eigentumsrecht, Verträge, Persönlichkeitsrecht, Ehe und Familie, Erbrecht sowie Haftung bei Gesetzesverstößen.
Nach der Gründung der Volksrepublik China wurde jeweils im Jahr 1954, 1962, 1979 und 2001 mit der Verfassung eines Zivilgesetzbuches begonnen. Es kam jedoch nie zu der Verabschiedung eines Zivilgesetzes. Der Leiter des Ausschusses für Rechte und Gesetze beim Ständigen Ausschuss des NVK, Shen Chunyao, sagte:
„Die Verfassung eines Zivilgesetzbuches ist eine relevante Aufgabe der Gesetzgebung, die auf der vierten Plenartagung des 18. ZK der KP Chinas beschlossen wurde. Es ist eine wichtige Maßnahme beim Aufbau eines Rechtsstaates, die vom ZK der KP Chinas mit Xi Jinping als Kern beschlossen wurde. Das Zivilgesetzbuch soll den Anforderungen der Entwicklung des Sozialismus chinesischer Prägung und den Gegebenheiten des Landes entsprechen. Auch soll es ein wissenschaftliches System, eine gewissenhafte Struktur sowie standardisierte, vernünftige und einheitliche Inhalte besitzen."
Laut Shen soll das Zivilgesetzbuch in zwei Schritten verfasst werden. Als erstes wurden bereits im März vergangenen Jahres die Grundregeln des Zivilgesetzbuches zusammengefasst. Als nächstes sollen die gesetzlichen Vorschriften für Zivilangelegenheiten, etwa für Eigentumsrecht, Verträge, Ehe, Adoption und Erbrecht umfassend und systematisch überarbeitet werden. Besonders erwähnenswert ist, dass in dem diesmal zur Überprüfung vorgelegten Gesetzesentwurf die Kategorie „Persönlichkeitsrecht" ergänzt wurde. Hierzu sagte Shen Yaochun:
„Der Schutz des Persönlichkeitsrechts und der menschlichen Würde ist eine wichtige Aufgabe beim Aufbau eines Rechtsstaates in China. Auch verfolgt man dabei die Forderung der Verfassung, dass die menschliche Würde eines Bürgers nicht verletzt werden darf. In dieser Kategorie geht es vor allem um die Festlegung von Inhalt, Grenzen und Schutzmaßnahmen für natürliche Personen aus zivilrechtlicher Sicht. Die politischen und gesellschaftlichen Rechte der Bürger sind dabei nicht betroffen."
Der Gesetzesentwurf reagiert auch auf heiß diskutierte Probleme aus dem Alltag. So enthält er konkrete Vorschriften über Hilfsbereitschaft, Organspende und sexuelle Belästigung.