Das russische Außenministerium hat massive Gegenmaßnahmen gegen ein vorzeitiges Inkrafttreten der Freihandelsvereinbarung zwischen der EU und der Ukraine angekündigt.
Russland behalte sich das Recht vor, darauf durch multilaterale Organisationen zu reagieren, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung des russischen Außenministeriums.
Das ukrainische Parlament habe am 16. September mit seiner Zustimmung zum Partnerschaftsabkommen mit der EU prinzipiell auch ein vorzeitiges Inkrafttreten der ukrainisch-europäischen Freihandelsvereinbarung möglich gemacht. Dagegen sehe eine am 12. September von der EU, Russland und der Ukraine in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung vor, die ukrainisch-europäische Freihandelsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2015 aufzuschieben. Daher fordere Russland die Ukraine unmissverständlich zur Einhaltung dieser Vereinbarung auf.
Russland sieht sich durch das ukrainisch-europäische Freihandelsabkommen unmittelbar wirtschaftlich bedroht. So könnten zahlreiche europäische Waren über die Ukraine nach Russland gelangen und den wirtschaftlichen Interessen des Landes Schaden zufügen. Deshalb hatte sich Russland mit der Ukraine und der EU am 12. September in Brüssel darauf geeinigt, die Freihandelsvereinbarung vorerst nicht umzusetzen.
Die EU und die Ukraine hatten am 21. März 2014 den politischen und am 27. Juni den wirtschaftlichen Teil ihres Partnerschaftsabkommens trotz russischer Vorbehalte unterzeichnet.
Parallel zur Forderung an die Ukraine, das Freihandelsabkommen mit der EU vorerst nicht umzusetzen, bezeichnete das russische Außenministerium das vom ukrainischen Parlament verabschiedete „Gesetz über den besonderen Status" von Gebieten in der Ost-Ukraine als „Schritt in die richtige Richtung". Moskau hoffe die umfassende und verantwortungsbewusste Umsetzung dieses Gesetzes.
Dazu betonte der russische Außenministeriumssprecher Alexander Lukaschewitsch, das vom ukrainischen Parlament angenommene Gesetz entspreche den Ergebnissen der Vierer-Gespräche zur Ukraine-Frage am 17. April und am 2. Juli in Genf beziehungsweise in Berlin. Zudem habe Russland bereits bemerkt, dass die dem Gesetz entsprechende regionale vorläufige Autonomie in Donezk und Lugansk bereits umgesetzt werde. Damit können dort das normale Alltagsleben wieder hergestellt und Bedingungen dafür geschaffen werden, die verfassungsgemäßen Rechte und Freiheiten der Bürger zu verwirklichen.