Seit Monaten wirbt der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die so genannte Online-Durchsuchung. Datenschützer schlagen Alarm, doch die Sicherheitsbehörden wollen die Pläne unbedingt durchsetzen.
Das Bundesinnenministerium wird vielleicht in Zukunft Schnüffelsoftware auf private Rechner schleusen, die als E-Mails von staatlichen Behörden getarnt sind. Dadurch können die Computer-Inhalte vom Staat kontrolliert werden. So sollen terroristische Angriffe verhindert und Formen organisierter Kriminalität bekämpft werden, wie etwa Kinderpornographie, Wirtschaftskriminalität, Menschen- und Waffenhandel. Laut Jörg Ziercke, dem Chef des Bundeskriminalamts, spielt das Internet bei der Vorbereitung von Verbrechen eine immer größere Rolle. Die Polizei müsse mit dem technischen Fortschritt der Täter Schritt halten und dürfe nicht zulassen, dass diese im Internet ungestört Verbrechen planen können.
Datenschützer, Oppositionsparteien und Medien äußern heftige Kritik an den Plänen. Auch beim Koalitionspartner SPD sind sie umstritten. Die sozial-demokratische Justizministerin Brigitte Zypries hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Online-Durchsuchung. Denn sie wäre auf jeden Fall ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre, die durch das Grundgesetz geschützt werden soll. Die Kritiker glauben außerdem, dass durch die staatliche Beobachtung das Vertrauen des Bürgers in den Staat zerstört werde. Das Bundesinnenministerium beruhigt: Diese Methode werde man nur im Ausnahmefall nutzen. Das Bundeskriminalamt habe kein Interesse an Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen.
Beim Bundeskriminalamt schaut man derzeit neidisch auf andere europäische Länder, wo Online-Durchsuchungen bereits erlaubt sind. Ob es in Deutschland jemals dazu kommt, wird auch von einer bevorstehenden Gerichtsentscheidung abhängen. Denn der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist schon einmal vorgeprescht und hat den Geheimdiensten in NRW die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen erteilt. Im Oktober wird sie vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
GLOSSAR
Alarm schlagen – auf eine Bedrohung hinweisen, warnen
Bundesinnenministerium, das – Ministerium, das in Deutschland unter anderem für die innere Sicherheit und den Schutz der Verfassung zuständig ist
schnüffeln – hier: das Privatleben von Personen ausspionieren, beobachten
Schnüffelsoftware, die – Computerprogramm, mit dem man über das Internet fremde Computer ausspionieren kann (ugs.)
schleusen – etwas heimlich von einem Ort zum anderen bringen; hier: unbemerkt ein Programm auf einem Computer installieren
Bundeskriminalamt, das – Teil des Innenministeriums, organisiert die nationale Verbrechensbekämpfung
mit jemandem Schritt halten – so schnell sein wie jemand
Datenschützer, der – jemand, der sich dafür einsetzt, dass persönliche Informationen vor der Öffentlichkeit oder dem Staat geschützt werden
verfassungsrechtliche Bedenken gegen etwas haben – glauben, dass ein politischer Plan nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Grundgesetz, das – die deutsche Verfassung; sie enthält die Grundrechte
im Ausnahmefall – nur in einer ganz besonderen Situation, sehr selten
Landtag, der – Parlament eines Bundeslandes
vorpreschen – vorauseilen; etwas tun, bevor alle Probleme geklärt sind
Geheimdienst, der – staatliche Behörde, die Informationen zur innen-, außen- und sicherheitspolitischen Situation sammelt und auswertet
erteilen – geben (z.B. Erlaubnis, Lizenz, Auftrag, Aufgabe)
Bundesverfassungsgericht – Gericht, das die Einhaltung des Grundgesetzes kontrolliert