Mit dem Doppelpass haben junge Menschen die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu bekommen. Bisher war das in Deutschland nicht möglich. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor – und wird stark kritisiert.
Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt einen deutschen und einen anderen Pass bekommen haben, mussten sich bisher bis zu ihrem 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Nun gibt es einen neuen Gesetzentwurf für den Doppelpass. Die umstrittene Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern soll damit wegfallen.
Bedingung für den Doppelpass ist, dass sie bis zu ihrem 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben. Aber: Nur wer seit 1990 in Deutschland geboren ist, bekommt den Doppelpass. Ältere Geschwister und die Elterngeneration können weiterhin keine zwei Pässe haben.
Der Gesetzentwurf wird von vielen Seiten stark kritisiert, weil einige Fragen noch nicht beantwortet sind. So ist beispielsweise unklar, welche Möglichkeiten Schulabbrecher oder Arbeitslose haben. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist grundsätzlich mit dem Entwurf zufrieden, aber auch er sieht Nachbesserungsbedarf: „Wir haben mit großem Bedauern festgestellt, dass ein großer Teil der Migranten gar nicht erfasst wurde, wir reden ja von Jüngeren, und die Älteren sind nicht dabei“, sagt der Vorsitzende Aiman Mazyak.
Trotz der Kritik der Betroffenen findet die Zuwanderungsforscherin Claudia Diehl von der Universität Konstanz den Entwurf erstmal gut. Diehl sieht das Problem vor allem in der Vorstellung der Menschen, dass der Doppelpass Deutschland schaden könnte. Sie sagt: „Dieser Gedanke, dass Deutschland ein diverses Land ist, ethnisch heterogen und wo die unterschiedlichen Gruppen zusammenleben, das ist ein Gedanke, der vielen Deutschen noch fremd ist.“Glossar
Doppelpass, -pässe (m.) – hier: die Bezeichnung für die doppelte Staatsangehörigkeit
Gesetzentwurf, -entwürfe (m.) – der Plan für ein neues Gesetz
etwas kritisieren – eine negative Meinung über etwas äußern
Zuwandererfamilie, -n (f.) – eine Familie, die ihr Land verlässt, um in einem anderen Land zu leben
umstritten – so, dass es verschiedene Meinungen über etwas gibt
Optionspflicht (f., nur Singular) – die Bezeichnung für die Tatsache, dass man sich bisher für eine Staatsangehörigkeit entscheiden musste
weg|fallen, etwas fällt weg – hier: nicht mehr existieren; nicht mehr nötig sein
Schulabbrecher, -/ Schulabbrecherin, -nen – jemand, der nicht mehr zur Schule geht, obwohl er noch keinen Abschluss hat
Zentralrat, -räte (m.) – hier: die Bezeichnung für eine Organisation oder Interessensvertretung
grundsätzlich – im Allgemeinen
Nachbesserungsbedarf (m., nur Singular) – die Notwendigkeit, etwas zu verbessern
Bedauern (n., nur Singular) – die Tatsache, dass man etwas schade findet
Migrant, -en/Migrantin, -nen – eine Person, die in ein Land kommt, um dort zu leben
jemanden erfassen – hier: jemanden beachten; jemanden miteinbeziehen
Betroffene, -n (m./f.) – die Person, um die es geht
Vorstellung, -en (f.) – hier: die Denkweise; die Gedanken
divers – hier: mit vielen verschiedenen Menschen
ethnisch – zu einer Volksgruppe gehörend; die Kultur einer Volksgruppe betreffend
heterogen – verschieden; ungleich
jemandem fremd sein; etwas ist jemandem fremd – jemand kennt etwas nicht; jemand findet etwas nicht gut