Der US-Geheimdienst soll nicht nur deutsche Bürger, sondern auch Bundeskanzlerin Merkel abgehört haben. Ein Vertrag von 1955 könnte diese Aktion eventuell legitimieren. Doch es ist umstritten, ob er noch gültig ist.
Im Oktober 2013 wurde das deutsch-amerikanische Verhältnis durch neue Informationen im Abhörskandal belastet: Der US-amerikanische Geheimdienst soll nicht nur Telefonate und E-Mails vieler europäischer Bürger überwacht, sondern auch das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört haben. Die Empörung darüber ist groß. Doch nach Meinung des Historikers Josef Foschepoth könnte diese Aktion legal gewesen sein.
Denn um volle Souveränität zu bekommen, schloss die Bundesrepublik Deutschland 1955 den Deutschlandvertrag mit den USA, Großbritannien und Frankreich ab. Damit gab die Bundesregierung ihnen viele Sonderrechte. Foschepoth fand heraus, dass dazu auch geheimdienstliche Handlungen auf deutschem Gebiet gehörten. Er erklärt: „Diese Vereinbarungen sind bis heute gültig und bindend für jede Bundesregierung.“
Das würde bedeuten, dass sogar ein Abhören von Angela Merkel rechtlich erlaubt wäre. Nikolaos Gazeas, Völkerrechtler an der Universität Köln, widerspricht dem. Er glaubt, dass das Abkommen auch damals eine Überwachung der Bundesregierung nicht erlaubt hat. Außerdem hält er es für fraglich, ob dieser Vertrag tatsächlich auch heute noch gültig ist.
Um Ausspähversuche zwischen Verbündeten in Zukunft zu vermeiden, arbeiten die europäischen Staaten an so genannten „No-Spy-Abkommen“. Darin versprechen sie, sich gegenseitig nicht auszuspionieren. Ein solches Abkommen will Deutschland auch mit den USA abschließen.
Glossar
Spionage (f., nur Singular) – das geheime Herausfinden von Geheimnissen eines Staates
legal – vom Gesetz her erlaubt
Geheimdienst, -e (m.) – eine Organisation, die z. B. Informationen zum Schutz des Staates sammelt
jemanden ab|hören – hier: jemandem beim Telefonieren heimlich zuhören
etwas legitimieren – etwas erlauben; etwas für →legal erklären
etwas ist umstritten – etwas ist so, dass es verschiedene Meinungen dazu gibt
ein Verhältnis belasten – eine Beziehung (z. B. zwischen zwei Staaten) stören
jemanden überwachen – jemanden beobachten
Empörung (f., nur Singular) – die starke Wut; der starke Ärger über etwas
Souveränität, -en (f.) – die Unabhängigkeit
etwas ab|schließen – hier: etwas abmachen; etwas gültig machen
Vereinbarung, -en (f.) – der Vertrag
bindend – hier: so, dass man sich an etwas halten muss
Völkerrechtler, -/Völkerrechtlerin, -nen – der Wissenschaftler/ die Wissenschaftlerin, der/die sich im Völkerrecht gut auskennt
Abkommen, - (n.) – der Vertrag; die gemeinsame Absprache
Ausspähen (n., nur Singular) – das heimliche Überwachen; die →Spionage
Verbündete, -n (m./f.) – jemand, dem man vertraut
etwas vermeiden – dafür sorgen, dass etwas Schlechtes nicht passiert
jemanden aus|spionieren – jemanden heimlich →überwachen; die Geheimnisse von jemandem heimlich herausfinden