In Deutschland gibt es drei Geheimdienste. Vermutlich arbeiten sie intensiv mit US-Diensten zusammen. Die Regierung soll das Parlament darüber informieren, doch bisher bekommen die Abgeordneten kaum Antworten.
Edward Snowden hat es öffentlich gesagt: Amerikanische und britische Geheimdienste schnüffeln in Deutschland. Jeden Tag spioniert der US-Geheimdienst NSA in großen Mengen von E-Mails, Telefongesprächen und anderen Daten aus Deutschland. Die Bundesregierung behauptet, dass sie davon nichts weiß. Aber viele Deutsche können das nach Snowdens Enthüllungen nicht mehr glauben.
Die Medien berichten darüber, dass die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Geheimdiensten und dem US-Geheimdienst NSA sehr intensiv ist. Dabei wird vermutlich gegen deutsche Datenschutzgesetze verstoßen. Die Abgeordneten des Bundestags erwarten nun von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) Auskünfte darüber, ob und wie die Geheimdienste zusammenarbeiten. Pofalla muss in einem Gremium, dem „Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste“, über die Spionagetätigkeit der Dienste berichten. Dieses Gremium besteht momentan aus elf Abgeordneten des Parlaments.
Die deutsche Regierung müsste eigentlich sehr genau informiert sein. Es gehört nämlich zu den Aufgaben des Kanzleramtsministers, die Arbeit der drei Geheimdienste zu koordinieren. Außerdem ist er der Chef des Auslandsgeheimdienstes BND. Der Minister ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, das Parlament über die Dienste zu informieren. Trotzdem sind bisher viele Fragen der Abgeordneten nicht beantwortet worden.Glossar
Geheimdienst, -e (m.) – die staatliche Behörde, die geheime Informationen von anderen herausfindet und den Staat vor Spionage schützen soll
vermutlich – wahrscheinlich; nicht ganz sicher
intensiv – stark; mit viel Energie
schnüffeln – hierumgangssprachlich für: ohne Erlaubnis Informationen sammeln, so dass es niemand merkt
spionieren – Geheimnisse herausfinden, ohne dass jemand es erlaubt oder merkt
Enthüllung, -en (f.) –hier: die Tatsache, dass etwas Negatives, das bisher nicht bekannt war, bekannt gemacht wird
Datenschutzgesetz, -e (n.)–das Gesetz, das den Schutz persönlicher Daten der Bürger regelt
gegen ein Gesetz verstoßen – etwas tun, das von einem Gesetz verboten ist
Bundestag (m.) – hier: das deutsche Parlament
Kanzleramtsminister, - (m.)– der Chef der Behörde, die den/die deutsche/n Bundeskanzler/in unterstützt
Gremium, -ien (n.) – die Gruppe von Experten, die eine bestimmte Aufgabe erfüllen soll
Spionagetätigkeit, -en (f.) – hier: die Tätigkeit des →Spionierens
etwas koordinieren – mehrere Dinge organisieren, z. B. die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen
gesetzlich – so, dass es dem Gesetz entspricht
jemand ist zu etwas verpflichtet – jemand muss etwas tun