Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Aus historischen Gründen hat er weniger Macht als die Präsidenten vieler anderer Länder. Seine Aufgaben sind im Grundgesetz festgelegt.
Ein deutscher Bundespräsident lässt sich nicht mit seinen Amtskollegen in den USA, Frankreich oder Russland vergleichen: Er hat viel weniger Macht. Die Gründe dafür liegen in der Geschichte Deutschlands. In der Zeit der Weimarer Republik war der Präsident, der damals noch "Reichspräsident" hieß, sehr viel mächtiger als heute.
Der Reichspräsident war der Oberbefehlshaber des Militärs; er konnte das Parlament auflösen und selbst regieren, indem er Notverordnungen erließ. Diese Machtfülle stellte eine Gefahr für die junge Demokratie dar. Am 30. Januar 1933 ernannte der damalige Präsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. In den folgenden Wochen erließ er unter Hitlers Einfluss zahlreiche Notverordnungen, mit deren Hilfe Hitler seine Diktatur errichtete. Nach dem Tod Hindenburgs 1934 übernahm Hitler das Amt des Reichspräsidenten.
Nach dem Krieg war klar: Nie wieder durfte ein Präsident so viel Macht haben. Und das wurde auch im neuen Grundgesetz festgelegt. So gehört es zwar zu den Aufgaben des Präsidenten, Gesetze zu unterzeichnen, doch dies ist in der Regel reine Formsache. Nur in Einzelfällen äußerte ein Präsident bisher Zweifel und bewirkte eine erneute Prüfung eines Gesetzes.
Die wichtigste Aufgabe eines Präsidenten heute ist es, das Land durch seine Person würdig zu repräsentieren. Als überparteilicher Vertreter Deutschlands hält er vor allem öffentliche Reden im Inland und in der ganzen Welt.