5000 Euro wollte ein Mann von einer Bank einklagen, weil er beim Geldabheben von einem Automaten "gebissen" wurde und sich einen Finger brach. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag die Klage eines Bankkunden abgewiesen, der sich an einem Geldautomaten einen Finger gebrochen hat. Der Mann hatte mehr als 5000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, wie das Gericht mitteilte (AZ: 6 0 330/13).
Dabei machte er geltend, dass sich das Ausgabefach des Automaten beim Entnehmen der Geldscheine geschlossen habe. Dadurch seien seine Finger gequetscht und der Mittelfinger gebrochen worden.
Die Düsseldorfer Bank ist nach Auffassung der Richter ihrer Pflicht zur Wartung und Kontrolle des Geldautomaten nachgekommen. Sie sei nicht verpflichtet, die Kunden darüber hinaus vor fernliegenden und nicht absehbaren Gefahren zu schützen.
Berufung gegen Urteil ist möglich
Weiter erklärte das Gericht, die Bank habe nicht voraussehen können, dass der Kunde mit seiner ganzen Hand in das Geldausgabefach greifen würde. Denn die Geldscheine ragten bei der Ausgabe etwa daumendick über die Klappe des Ausgabeschachts hinaus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts ist Berufung möglich.
据《世界报》5月6日报道,德国一男子因取款时被自动取款机压断手指向银行索赔5000欧元(约合人民币43,358元)。杜塞尔多夫地方法院驳回了这一申诉。
该男子称,他在自动提款机上取钞时,出钞口突然关闭压住了手指,结果导致中指被压断。该男子为此提出上诉,向银行索赔5000欧元。
而法官认为,杜塞尔多夫银行已履行其义务,对取款机进行维护与监控。但对于无法想象、不可预知的危险,银行方面不必承担相应责任。此外,法院还解释称,因钞票伸出出钞口约拇指宽的距离,银行也未料想该男子会将整只手伸进去。
本周二,杜塞尔多夫地方法院驳回了该男子的申诉。据悉,该判决尚未生效,该男子可以继续提出上诉。