Der Künstler Jonathan Meese hat auf einer Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt. Dafür steht er vor Gericht. Er rechtfertigt sein Verhalten mit der Freiheit der Kunst. Nun wird diskutiert, wie weit Kunst gehen darf.
Der deutsche Skandalkünstler Jonathan Meese ist Maler, Bildhauer und Performer. Er gilt als eine der provokantesten Personen in der deutschen Kunstszene. Er steht zurzeit vor Gericht, weil er bei einem öffentlichen Auftritt den Arm zum Hitlergruß erhoben hat – und das ist in Deutschland normalerweise nicht erlaubt.
Nach dem deutschen Strafrecht kann das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Allerdings ist ein solches Verhalten nicht strafbar, wenn es der Kunst dient. Denn im deutschen Grundgesetz steht: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Darauf beruft sich Meese. Für ihn war sein Auftritt Kunst. Er sagt: „Es handelt sich um eine Performance. Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert." Mit seinem öffentlichen Hitlergruß wollte er die große Bedeutung dieser Geste zerstören. Doch wo hört Kunst auf und wann fängt ein Vergehen an? Dürfen Künstler etwas tun, das für andere Menschen verletzend sein könnte? Diese Fragen stellen sich nun.
Kunstexperte Peter Raue hält Meese für nicht schuldig. Wichtig ist für ihn, dass Meese mit dem Hitlergruß die Verbrechen Hitlers und der Nationalsozialisten nicht gebilligt hat. Raue sagt: „Ich kann mit gutem Grunde sagen, dass das, was der Meese da macht, absolut geschmacklos ist. Aber die Geschmacklosigkeit war noch nie eine Grenze der Kunstfreiheit. Sondern sie ist der Kunst immanent.“ Für Raue hat jeder Künstler das Recht, einen Skandal zu verursachen.
Glossar
Freiheit der Kunst (f., nur Singular) – das Recht für Künstler, das zu tun, was sie wollen
Hitlergruß (m., nur Singular) – Gruß der Nationalsozialisten, bei dem der rechte Arm gehoben wird
vor Gericht stehen – in einem Prozess vor einem Gericht angeklagt sein
etwas rechtfertigen – etwas (oft ein Verhalten, das von anderen negativ beurteilt wird) verteidigen
weit gehen – hier: Möglichkeiten haben, etwas zu tun, ohne etwas Falsches oder Verbotenes zu machen
Bildhauer, -/Bildhauerin, -nen – jemand, der aus Steinblöcken Kunstwerke baut
Performer, -/Performerin, -nen – jemand, der künstlerische Aktionen vorführt
provokant – so, dass jemand bewusst etwas tut oder sagt, was andere Menschen ärgert
Szene, -n (f.) – hier: ein gesellschaftlicher und kultureller Bereich
Kennzeichen, - (n.) – hier: das Symbol
verfassungswidrig – so, dass etwas gegen die Verfassung oder die Grundrechte der Menschen ist
etwas ahnden – etwas bestrafen, weil es gegen das Gesetz ist
Grundgesetz (n., nur Singular) – die rechtliche und politische Ordnung Deutschlands
sich auf etwas berufen – hier: etwas als Grund für sein Handeln nennen
Performance, -s (f.) – hier: eine künstlerische Aktion
bescheuert – umgangssprachlich für: dumm; blöd
verletzend – hier: so, dass etwas eine Person beleidigt oder kränkt
Experte, -n/Expertin, -nen – eine Person, die zu einem Thema sehr viel weiß
etwas billigen – etwas für gut halten; etwas verteidigen
geschmacklos – hier: unpassend; unanständig
etwas ist etwas immanent – etwas ist in etwas enthalten