英语英语 日语日语 韩语韩语 法语法语 西班牙语西班牙语 意大利语意大利语 阿拉伯语阿拉伯语 葡萄牙语葡萄牙语 越南语越南语 俄语俄语 芬兰语芬兰语 泰语泰语 丹麦语 丹麦语 对外汉语 对外汉语
返回首页
当前位置:首页 » 德语听力 » 德国之声时事话题 » 正文

德国之声时事话题-Mindestlöhne führen nicht zum

时间:2012-01-04来源:互联网 字体:[ | | ]  进入德语论坛
(单词翻译:双击或拖选) 标签: 德国之声时事
Während in der Bundesrepublik lautstark und höchst kontrovers über gesetzliche Mindestlöhne debattiert wird, sind gesetzliche Mindestlöhne in den meisten EU-Staaten längst üblich – und haben sich dort auch bewährt.
 
Innerhalb der EU wird kein einheitlicherMindestlohn gezahlt; jedes Land passt ihn seiner wirtschaftlichen Leistungskraft und den Lebenshaltungskosten an.
 
Und das alles ohne negative Auswirkungen: Massenentlassungen, insbesondere im Niedriglohnbereich, habe es nirgendwo gegeben, betont Thomas Schulten, Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das WSI hat gerade eine europäische Vergleichsstudie zum Thema publiziert. Thomas Schulten fasst das Ergebnis so zusammen: "Die Mehrheit der internationalen Forschung geht heute davon aus, dass es keinen systematischen Zusammenhang zwischen der Höhe des Mindestlohnes und der Entwicklung der Beschäftigung gibt. Weder in die negative noch in die positive Richtung."
 
Vielmehr habe sich dank des gesetzlichen Mindestlohns die Einkommenssituation von Geringverdienern überall deutlich verbessert. Darüber hinaus, so WSI-Mitarbeiter Claus Schäfer, profitieren auch die Betriebe von dieser verbindlichen Regelung: Der gesetzliche Mindestlohn sorge dafür, dass auch die Arbeitgeber gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfänden.
 
In Großbritannien ist die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren sogar um 25 Prozent zurückgegangen. Und das, obwohl der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahre 1999 um mehr als 40 Prozent erhöht wurde.
 
In Deutschland arbeiten mindestens sieben Millionen Menschen im Niedriglohnsektor. Sie alle verdienen extrem wenig, sind potentiell auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen und konsumieren nur wenig. Mit Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde sich das alles ändern, sagen die Experten des WSI. Vorausgesetzt, der Mindestlohn habe die entsprechende Höhe.
 
Als Orientierungsgröße empfehlen sie deshalb die so genannte Pfändungsfreigrenze von derzeit 985,- Euro netto, die derGerichtsvollzieher jedem verschuldeten allein stehenden Erwerbstätigen monatlich lassen muss - egal wie hoch dessen Verbindlichkeiten auch sein mögen. Das entspräche einem Bruttostundenlohn von rund 8,10 Euro. Womit der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland etwa so hoch wäre wie in Frankreich, Großbritannien oder Irland.
 

 

顶一下
(0)
0%
踩一下
(0)
0%
------分隔线----------------------------
[查看全部]  相关评论