Menschen mit einer dunklen Hautfarbe werden in Deutschland immer wieder diskriminiert – sogar beim Ausgehen. Weil er in Clubs und Diskotheken mehrmals abgewiesen wurde, ist ein Mann aus Burkina Faso vor Gericht gezogen.
Hamado Dipama stammt aus Burkina Faso. 2002 kam er als Flüchtling nach Deutschland und lebt heute in München. Wenn der 39-Jährige abends ausgehen will, kommt er meist nur bis zur Diskotür. Mit Sätzen wie „Nur mit Reservierung“ oder „Nur für Stammgäste“ wird er oft von Türstehern abgewiesen. Seine Freunde machen ähnliche Erfahrungen. Viele hätten inzwischen aufgegeben, überhaupt abends auszugehen, sagt er.
Dipama, der Mitglied des Münchner Ausländerbeirats ist, will das nicht hinnehmen. Zusammen mit sechs Freunden aus München testete er an einem Wochenende im April 2013 verschiedene Münchner Clubs. Das Ergebnis: 20 von 25 Diskotheken ließen ihn und einen dunkelhäutigen Freund nicht rein. Die hellhäutigen Begleiter dagegen hatten keine Probleme. Das machte Hamado Dipama wütend und er klagte vor Gericht auf Schadenersatz.
Damit ist er nicht der Einzige. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Personen in Deutschland vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Herkunft schützen. Manche der Klagen haben Erfolg. In Hannover entschied das Gericht für einen Mann aus der Türkei: Der Besitzer eines Clubs musste dem Gast 1000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er an der Tür abgewiesen wurde. Häufig ist die rechtliche Lage aber unklar. Denn ein Club darf sich sein Publikum aussuchen, und es ist schwer zu entscheiden: Was ist noch Hausrecht und wo fängt Diskriminierung an?
Aber nicht nur vor der Disko, sondern in vielen Bereichen des Alltags werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungs- oder aber bei der Jobsuche. Grund dafür ist nicht immer nur das Aussehen. Die Universität Konstanz hat 2010 eine Untersuchung mit 1000 falschen Bewerbungsunterlagen durchgeführt. Sie kommt zum Ergebnis, dass Menschen mit fremd klingenden Namen bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen als andere Bewerber haben.Glossar
Rassismus (m., nur Singular) – die Meinung, dass bestimmte Menschengruppen wegen ihrer Hautfarbe besser sind als andere
jemanden diskriminieren – jemanden wegen etwas (z. B. Hautfarbe oder Herkunft) schlechter behandeln als andere
jemanden ab|weisen – jemanden nicht hineinlassen; jemanden wegschicken
vor Gericht ziehen – gegen etwas/jemanden klagen
aus etwas (z. B. einem Land) stammen – ursprünglich aus etwas (z. B. einem Land) kommen
Flüchtling, -e (m.) – jemand, der sein Heimatland aus einem bestimmten Grund (z. B. Krieg) verlassen muss
Stammgast, gäste (m.) – jemand, der oft in eine bestimmte Diskothek oder ein bestimmtes Restaurant geht
Türsteher, - (m.) – eine Person, die aus vor einer Disko steht und die Gäste kontrolliert
Ausländerbeirat, -räte (m.) – eine Institution, deren Mitglieder demokratisch gewählt werden und die sich in Städten und Gemeinden für die Interessen von Migranten einsetzt
etwas hin|nehmen – etwas akzeptieren
dunkelhäutig – mit einer dunklen Hautfarbe
auf Schadenersatz klagen – vor einem Gericht von jemandem Geld verlangen, weil einem Unrecht passiert ist
Lage (f., nur Singular) – hier: die Situation
unklar – nicht klar; nicht eindeutig
Hausrecht (n., nur Singular) – das Recht des Besitzers frei zu entscheiden, wer er in sein Gebäude hineindarf und wer nicht
etwas durch|führen – etwas machen
klingen – sich anhören wie
Qualifikation, -en (f.) – die Ausbildung oder die berufliche Erfahrung, die für einen bestimmten Job wichtig ist