Google muss unter bestimmten Umständen Daten von Personen aus den Suchergebnissen löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 entschieden. Das Urteil wird von vielen begrüßt, aber es gibt auch Kritik.
Mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google kann man im Internet alles finden – auch private Informationen über Freunde, Nachbarn und Kollegen. Das ist den betroffenen Personen aber nicht immer recht – zum Beispiel wenn es sich um peinliche Fotos oder Einträge handelt. Bisher konnte man sich jedoch nur schwer gegen solche ungewollten Informationen im Internet wehren.
Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Google bestimmte Suchergebnisse löschen muss, wenn die Persönlichkeitsrechte von Menschen dadurch verletzt werden. Geklagt hatte ein Spanier, der nicht wollte, dass man mit Google Informationen über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren findet. Denn er befürchtete, dass er dadurch von anderen Menschen negativ beurteilt wird.
Für Christian Solmecke, Anwalt für Datenschutz und Internetrecht, ist das Urteil aus Luxemburg ein Wendepunkt in Sachen Datenschutz. Einziger Nachteil ist: Google kann Beschwerden von Verbrauchern auch ablehnen. Solmecke sagt: „Und Google prüft tatsächlich jeden einzelnen Fall.“ Der EuGH unterscheidet außerdem in seinem Urteil zwischen normalen Bürgern und berühmten Menschen. Für Prominente wird es auch in Zukunft schwierig sein, Suchergebnisse über sich löschen zu lassen.
Thorsten Strufe, Informatik-Professor an der Technischen Universität Dresden, sieht das Urteil auch kritisch. Er meint, dass es in einem freien Internet kein „Recht auf Vergessenwerden“ geben kann. Auch wenn Google bestimmte Suchergebnisse löscht, sind die Daten immer noch im Internet vorhanden, so Strufe. Er sagt: „Wenn ich jemanden suchen lasse, der sich damit auskennt, dann werde ich die Informationen trotzdem weiterhin im Netz finden.“Glossar
unter bestimmten Umständen – in bestimmten Situationen/Fällen
Suchergebnis, -se (n.) – eine Information, die man z. B. mit Google im Internet findet
etwas begrüßen – etwas gut finden
jemandem recht sein, etwas ist jemandem recht – jemand findet etwas gut
peinlich – so, dass etwas für jemanden sehr unangenehm ist
sich gegen etwas wehren – etwas nicht gut finden und bekämpfen
Rechte von jemandem verletzen – die Rechte, die jemand hat, nicht beachten
Persönlichkeitsrecht, -e (n.) – das Grundrecht auf Schutz der eigenen Person
gegen jemanden/etwas klagen – vor Gericht gegen jemanden/etwas kämpfen
Zwangsversteigerung, -en (f.) – die Tatsache, dass ein Haus an denjenigen verkauft wird, der am meisten dafür bietet, weil der Hausbesitzer kein Geld mehr hat
etwas befürchten – Angst davor haben, dass etwas passiert
jemanden/etwas beurteilen – eine Meinung über jemanden/etwas haben
Datenschutz (m., nur Singular) – die Tatsache, dass persönliche Informationen von Bürgern geheim bleiben
Wendepunkt, -e (m.) – das Ereignis, das sich eine Situation komplett verändert
in Sachen … – im Bereich; zum Thema
etwas prüfen – hier: etwas untersuchen
Prominente, -n (m./f.) – jemand, der berühmt ist
Informatik (f., nur Singular) – die Wissenschaft der → Verarbeitung von Daten
sich mit etwas aus|kennen – etwas gut können; viel wissen über etwas