Hebammen haben es in Deutschland schwer. Haftpflichtversicherungen werden für sie kaum noch angeboten. Ohne diese Versicherung dürfen sie aber nicht arbeiten. Auch Mütter wehren sich nun gegen diese Entwicklung.
Der Beruf der Hebamme ist in den vergangenen Jahren unattraktiver geworden. Das liegt einerseits an dem geringen Stundenlohn von durchschnittlich 8,30 Euro. Andererseits sind die Haftpflichtprämien in letzter Zeit stark gestiegen. Für Geburtshelferinnen betrug sie 2004 noch rund 1350 Euro pro Jahr. Ab Juli 2014 werden es rund 5100 Euro sein. Schlimmer ist jedoch: Für freiberufliche Hebammen gibt es kaum noch Versicherungen, die eine Haftpflichtversicherung anbieten.
Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Hebammen ihren Beruf aber nicht ausüben. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) spricht schon von einem „Berufsverbot“. Die Versicherungen begründen den Anstieg der Prämien damit, dass Behandlungen nach schweren Komplikationen bei der Geburt teurer geworden sind. Wegen der gestiegenen Lebenserwartung von Schwerstbehinderten würden Pflege- und Therapiekosten viel länger anfallen.
Durch diese Entwicklung sinkt die Zahl der freiberuflichen Geburtshelferinnen– in den letzten fünf Jahren um etwa ein Viertel. Viele Hebammen kümmern sich nur noch um Vor- und Nachsorge und nicht mehr um die eigentliche Geburt. Dabei ist die Nachfrage groß: Noch immer kommt ein Viertel aller Kinder in Deutschland mit Unterstützung einer freiberuflichen Hebamme zur Welt.
Viele Mütter wollen nun den Beruf der Hebamme durch Protestaktionen schützen. Ihnen geht es auch um die Freiheit, selbst entscheiden zu können, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen. Bianca Kasting startete eine Online-Petition, die Hunderttausende Unterstützer hat. Sie sagt: „Ich möchte als Mutter das Recht auf meine Hebamme in Anspruch nehmen, und das ist an vielen Orten in Deutschland schon jetzt nicht mehr gegeben.“Glossar
Hebamme, -n (f.) – jemand, der Frauen beruflich vor, während und nach einer Geburt hilft
Haftpflichtversicherungen, -en (f.) – eine Versicherung, die bei Fehlern des Versicherten den Schaden bezahlt
sich gegen etwas wehren – hier: etwas gegen etwas tun; etwas nicht akzeptieren
unattraktiv – so, dass etwas jemandem nicht gefällt
an etwas liegen, etwas liegt an etwas – etwas ist der Grund für etwas
Prämie, -n(f.) – hier: der Geldbeitrag, den jemand regelmäßig für eine Versicherung bezahlen muss
Geburtshelfer, -/Geburtshelferin, -nen – jemand, der Frauen beruflich während einer Geburt unterstützt und begleitet
freiberuflich – so, dass man selbstständig arbeitet und nicht fest bei einer Firma angestellt ist
etwas aus|üben – hier: in etwas (z. B. in einem Beruf) tätig sein; etwas machen
Komplikation, -en(f.) – die Schwierigkeit; das Problem (vor allem in der Medizin)
Lebenserwartung, -en(f.) – das Alter, das eine Gruppe von Menschen durchschnittlich erreicht
Schwerstbehinderter, -behinderten/ Schwerstbehinderte, -n – jemand mit einem starken körperlichen oder psychischen Handicap
an|fallen – hier: entstehen; gezahlt werden müssen
Vorsorge/Nachsorge (f., nur Singular) – hier: das Unterstützen einer Frau vor der Geburt/ nach der Geburt
Nachfrage(f., nur Singular) – hier: die Tatsache, dass Leute etwas haben wollen
Online-Petition, -en (f.) – ein Antrag oder eine Beschwerde, der/die im Internet veröffentlicht und unterschrieben wird
etwas in Anspruch nehmen – etwas nutzen
gegeben – möglich