Einkaufen im Internet ist praktisch. Aber wer zu oft Waren zurückschickt, darf jetzt beim Online-Kaufhaus Amazon nichts mehr bestellen. Dabei sperrt Amazon Konten, ohne die Kunden vorher zu warnen.
Im Internet gibt es neue Vorwürfe gegen das Online-Kaufhaus Amazon. In mehreren Blogs und Onlineportalen wird darüber geschrieben, dass Amazon die Konten von Kunden mit zu vielen Retouren ohne Vorwarnung sperrt. In Deutschland haben Kunden beim Einkaufen das so genannte Widerrufsrecht. Sie dürfen gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und bekommen ihr Geld zurück.
Dass zu viele Retouren ein teures Problem für Versandhändler werden können, ist in der Branche bekannt. Aber gleichzeitig ist „die Retoure ein fester Bestandteil des Geschäftsmodells des Versandhandels“, erklärt Christin Schmidt vom Bund des Deutschen Versandhandels. Sie wundert sich über das Verhalten von Amazon. Die Versand-Firma Zalando beispielsweise wirbt mit dem kostenlosen Rückversand und ermutigt ihre Kunden dazu, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurückzuschicken.
Auf die Frage, wann die Retouren für Amazon zum Problem werden, antwortet das Unternehmen bisher nicht. Die Kunden erfahren nicht, was genau eine Sperrung verursacht. Rechtlich ist das Vorgehen von Amazon kein Problem. "Ein Anbieter darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht", erklärt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Ausschluss von ungeliebten Kunden ist also erlaubt.
Auch andere Online-Kaufhäuser wehren sich gegen den Missbrauch von Retouren mit Kontosperrungen. Der Unterschied ist nur, dass die Käufer von den meisten anderen Händlern vorher informiert werden. Damit haben diese Kunden auch die Möglichkeit, ihr Verhalten zu ändern.Glossar
Online-Kaufhaus, -häuser (n.) – das Kaufhaus im Internet
jemanden oder etwas sperren – verhindern, dass etwas benutzt wird (Substantiv: die Sperrung)
Blog, -s (n.) – das Online-Tagebuch, auf dem jemand regelmäßig neue Beiträge veröffentlicht
Onlineportal, -e (n.) – die Internetseite, auf der jeder selbst Inhalte veröffentlichen kann
Retoure, -n (f.) – die Ware, die zurückgesendet wird
Vorwarnung, -en (f.) – die Tatsache, dass jemand jemanden warnt, bevor etwas passiert
Widerrufsrecht (nur Singular, n.) – hier: das Recht, Waren zurückzusenden und das Geld zurückzubekomme
Versandhändler, – (m.) – hier: eine Firma, die ihre Waren per Post verschickt
Branche, n (f.) – der Geschäftsbereich; der Wirtschaftszweig
Bestandteil, -e (m.) – hier: der wichtige oder charakteristische Teil von etwas
Geschäftsmodell, -e (n.) – hier: die Idee hinter dem Angebot einer Firma
mit etwas werben – mit etwas Werbung machen
Rückversand (nur Singular, m.) – das Zurücksenden der Ware an den Absender
jemanden zu etwas ermutigen – hier: jemanden auffordern, etwas zu tun
Vorgehen (nur Singular, n.) – hier: die Maßnahme; das Verhalten
Anbieter, – (m.) – hier: der Verkäufer einer Ware
sich etwas aus|suchen dürfen – etwas wählen dürfen
Verbraucherzentrale – die Organisation, die sich für die Rechte von Verbrauchern einsetzt
Ausschluss, -schlüsse (m.) – das Verbot, bei etwas mitzumachen
sich gegen etwas wehren – sich gegen etwas oder jemanden verteidigen
Missbrauch, -bräuche (m.) – hier: die falsche Verwendung