Oft werden Menschen mit dunkler Hautfarbe diskriminiert – zum Beispiel bei Passkontrollen durch die Polizei. Dunkle Haut allein reicht aus, um kontrolliert zu werden. Ein Gericht hat entschieden, dass das so sein darf.
Passkontrolle in einem deutschen Regionalzug: Zwei Polizisten fordern einen dunkelhäutigen Mann auf, ihnen seinen Ausweis zu zeigen. Der weigert sich. Die Beamten nehmen ihn fest. Später finden sie einen deutschen Personalausweis in seiner Tasche. Josef Scheuring von der Polizeigewerkschaft verteidigt seine Kollegen. Er erklärt, dass die illegale Einwanderung im letzten Jahr stark gestiegen ist, und dass man daher schärfer kontrollieren muss.
Der Fall hat zu einem Rechtsstreit geführt, der noch viel Aufsehen erregen könnte. Der Mann, der seinen Ausweis nicht vorzeigen wollte, klagte gegen die Polizei. Vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gab einer der Polizisten an, unter anderem Menschen mit dunkler Hautfarbe verstärkt zu kontrollieren. Die Klage des deutschen Staatsbürgers mit Migrationshintergrund wurde abgewiesen. Das Gericht entschied: Es ist zulässig, wenn die Polizei bei ihren Kontrollen auf Hautfarbe, Sprache oder Kleidung achtet, damit sie gut gegen die illegale Einwanderung vorgehen kann.
Menschenrechtsvertreter kritisieren die Entscheidung scharf: "Was (…) in diesem Urteil festgehalten wurde, ist ein Verstoß gegen das menschenrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung", erklärt Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Auch die Vereinten Nationen vertreten diese Position. Rechtsexperte Alexander Klose hält die Entscheidung des Gerichts für falsch. Er betont, dass das Diskriminierungsverbot für die Polizei als staatliche Institution ebenso gelten muss wie für Arbeitgeber oder Vermieter.
Glossar
jemanden diskriminieren – jemanden ungerecht behandeln (Substantiv: die Diskriminierung)
dunkelhäutig– so, dass jemand eine dunkle Hautfarbe hat
jemand weigert sich – jemand möchte etwas nicht tun
illegal –nicht erlaubt; vom Gesetz verboten
scharf – sehr stark; intensiv
zu etwas führen – etwas zur Folge haben
Rechtsstreit, der–ein Streit, der vor Gericht verhandelt wird
Aufsehen erregen –viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommen
gegen jemanden klagen –vor Gericht gegen jemanden kämpfen
Verwaltungsgericht, das– ein Gericht, in dem es um Fälle geht, die Behörden wie z.B. die Polizei betreffen
zulässig – erlaubt
gegen etwas vorgehen– gegen etwas kämpfen
Mensch mit Migrationshintergrund, der – eine Person, die oder deren Familie nach 1950 nach Deutschland gekommen ist
eine Klage abweisen– jemandem vor Gericht nicht Recht geben
Menschenrechtsvertreter/in, der/die– jemand, der für die Rechte der Menschen kämpft
Verstoß, der–die Handlung gegen eine Regel oder ein Gesetz
rassistisch– so, dass jemand aufgrund seiner Herkunft benachteiligt wird
eine Position vertreten– öffentlich eine Meinung zu etwas äußern