
Immer erreichbar sein, viele Aufgaben gleichzeitig erledigen, Termin- und Leistungsdruck: All das kann zu psychischen Belastungen führen – und im schlimmsten Fall sogar zur Arbeitsunfähigkeit.
Lärmverordnungen und Bestimmungen darüber, in welchen Berufen eine besondere Schutzkleidung nötig ist, gibt es schon länger. Seit dem Jahr 2013 stehen auch psychische Belastungen als mögliches Gesundheitsrisiko im Arbeitsschutzgesetz. Jedes Unternehmen muss untersuchen, wie gefährdet seine Mitarbeiter sind, undMaßnahmen dagegen ergreifen.
Psychische Belastungen können zum Beispiel durch Termin- und Leistungsdruck entstehen. Manche Beschäftigte leiden aber auch darunter, dass sie ständig bei ihrer Arbeit unterbrochen werden oder viele Aufgaben gleichzeitig erledigen müssen. Ein Problem ist auch, dass sich viele Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht mehr richtig erholen können. Durch Handys sind sie für ihre Arbeitgeber ständig erreichbar – auch am Wochenende.
Die Folge von psychischen Belastungen können Motivationsverlust und Erschöpfung, aber auch psychische und körperliche Erkrankungen sein. Im schlimmsten Fall können die Beschäftigten überhaupt nicht mehr arbeiten. Laut einer Studie derBundespsychotherapeutenkammer von 2013 gingen im Jahr 2012 etwa 75.000 Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Frührente.
Grenzwerte, ab wann ein Unternehmen etwas gegen psychische Belastungen tun sollte, gibt es nicht. Eine Empfehlung ist das so genannte „Ampelprinzip“. Hiltraut Paridon, Psychologin bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, sagt: „Wenn bei bis zu einem Drittel der Arbeitsplätze psychische Belastungen vorliegen, muss man nichteingreifen. Wenn es über zwei Drittel sind, dann springt die Ampel auf Rot und dann müssen die Verantwortlichen Maßnahmen ergreifen.“
Glossar
Termindruck (m., nur Singular) – die Tatsache, dass man schnell arbeiten muss
Leistungsdruck (m., nur Singular) – der psychische Druck, gut zu arbeiten
psychische Belastung, -en (f.) – der psychische Druck
Arbeitsunfähigkeit (f., nur Singular) – der Zustand, dass jemand nicht arbeiten kann
Lärmverordnung, -en (f.) – hier: die Regelung, wie laut ein Arbeitsplatz sein darf
Bestimmung, -en (f.) – die Regel; die Regelung
Arbeitsschutzgesetz, -e (n.) – das Gesetz zur Sicherheit der Arbeitnehmer
Gesundheitsrisiko, -risiken (n.) – die Gefahr für die Gesundheit
gefährdet sein – in Gefahr sein; bedroht sein
Maßnahmen ergreifen – Lösungen für ein Problem finden
Beschäftigte, -n (m./f.) – der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin
Motivationsverlust (m., nur Singular) – die Tatsache, dass man keine Lust zu etwas hat
Erkrankung, -en (f.) – die Krankheit
laut – hier: nach; so wie es geschrieben steht
Bundespsychotherapeutenkammer (f., nur Singular) – die Organisation, die sich deutschlandweit für die Interessen von Psychotherapeuten und Psychologen einsetzt
Grenzwert, -e (m.) – der Punkt, ab dem etwas gefährlich wird
Frührente (f., nur Singular) – die Tatsache, dass man vor Eintritt des Rentenalters in Rente geht
vor|liegen; etwas liegt vor – vorkommen
ein|greifen – etwas gegen etwas machen
die Ampel springt auf Rot – die Ampel wird rot
Verantwortliche, -n (m./f.) – jemand, der verantwortlich ist