Andere Gläubiger erklärten sich nur unter der Bedingung einverstanden, daß ihre Ansprüche ganz genau festgestellt würden, daß sie auf keinen derselben zu verzichten brauchten und sogar das Recht behielten, doch noch den Konkurs anzusagen. Es gab von neuem umständliche Korrespondenzen, und schließlich bewilligte Grandet in Saumur alle gewünschten Vorbehalte. Infolge dieses Zugeständnisses bemühten sich die gutmütigen Gläubiger, den Starrköpfigen Vernunft zu predigen. Die Deponierung fand also statt, aber nicht ohne viel Gejammer.
»Dieser Biedermann«, sagte man zu des Grassins, »macht sich über Sie und über uns alle lustig.«
Als über den Tod Guillaume Grandets nahezu zwei Jahre hingegangen waren, hatten die meisten Kaufleute, von ihren Pariser Geschäften in Anspruch genommen, ihre noch bestehende Forderung an das Haus Grandet vergessen; man dachte nur noch daran, um sich zu sagen: ›Ich fange an zu glauben, die siebenundvierzig Prozent sind alles, was bei der Sache herauskommt.‹
Der Böttcher hatte auf die Macht der Zeit gerechnet, die wie er sagte – so ein guter Teufel ist.
Am Ende des dritten Jahres schrieb des Grassins an Grandet, daß er die Gläubiger dazu gebracht habe, ihm gegen zehn Prozent der Schuld von zwei Millionen vierhunderttausend Francs des Hauses Grandet die Schuldtitel auszuliefern. Grandet erwiderte, daß der Notar und der Bankier, diese Bösewichter, deren schrecklicher Bankrott seinem Bruder das Leben gekostet habe, noch lebten, daß sie sich vielleicht finanziell erholt hätten und daß man sie gerichtlich belangen müsse, um womöglich etwas aus ihnen herauszuholen und das Defizit zu vermindern.
Gegen Ende des vierten Jahres war das Defizit nach Recht und Gebühr auf eine Million zweihunderttausend Francs heruntergebracht. Es fanden darüber zwischen den Gläubigern und Liquidatoren Besprechungen statt, und ebenso zwischen Grandet und den Liquidatoren; diese Verhandlungen währten über sechs Monate. Im neunten Monat dieses Jahres erwiderte Grandet den beiden Liquidatoren, die ihn zu einer Entscheidung drängten, daß sein Neffe in Indien sein Glück gemacht und ihm seine Absicht kundgetan habe, die Schulden seines Vaters bis auf den letzten Centime zu bezahlen; er könne es also nicht auf sich nehmen, dieselben, wie beabsichtigt, nur zum Teil zu begleichen, ohne den jungen Mann befragt zu haben; er erwarte zunächst dessen Antwort.
Gegen Mitte des fünften Jahres wurden die Gläubiger noch immer durch das Schlagwort ›bis auf den Centime‹ in Schach gehalten, das der überlegene Böttchermeister ihnen von Zeit zu Zeit hinwarf; er lachte sich ins Fäustchen und ließ dem Wort ›diese Pariser‹ stets ein bedeutungsvolles Lächeln und eine Verwünschung folgen. Die Gläubiger aber wurden für ein Schicksal aufgespart, wie es in der Handelsgeschichte noch nicht vorgekommen war. Als die Ereignisse dieser Geschichte sie zwangen, tätig einzugreifen, befanden sie sich noch immer in der von Grandet ihnen zugewiesenen Lage.