Schweizer gegen zu hohe Managergehälter
Wenn Manager zu viel Geld bekommen, ärgert das viele Menschen. In der Schweiz wurde deshalb in einem Volksentscheid im März 2013 entschieden, dass sich dies in börsennotierten Unternehmen ändern muss.
Manager verdienen meist sehr viel, manche sogar Millionen. Dazu kommen hohe Prämien und Abfindungen, falls sie zurücktreten. Das finden viele Menschen nicht gerecht. In der Schweiz wurde deshalb am 3. März 2013 in einem Volksentscheid beschlossen, dass Millionengehälter in börsennotierten Unternehmen bald nicht mehr ohne weiteres erlaubt sind. Damit bekommt die Schweiz eines der strengsten Aktienrechte der Welt.
67,9 Prozent der Abstimmungsteilnehmer sind dafür, dass die Aktionäre mehr Rechte bekommen. In Zukunft sollen sie selbst einmal im Jahr über die Gehälter der Manager bestimmen dürfen. Abfindungen oder Begrüßungsgelder in Millionenhöhe für Spitzenmanager sollen ganz verboten werden.
Volksentscheide haben eine wichtige Aufgabe in der Schweizer Demokratie. Durch sie können die Menschen die Politik direkt beeinflussen und sogar die Verfassung ändern. Jeder Bürger kann eine Initiative ins Leben rufen und zum Beispiel ein neues Gesetz vorschlagen. Wenn die Initiative von einer bestimmten Anzahl von Bürgern unterschrieben wird, kommt es schließlich zur Abstimmung bei allen wahlberechtigten Schweizern. Dann muss die Regierung eine Gesetzesvorlage dazu ausarbeiten.
Dies war auch im Fall der Managergehälter so: Im Jahr 2007 hatte der mittelständische Unternehmer und parteilose Abgeordnete Thomas Minder begonnen, für die Initiative „gegen Abzocke” in der Bevölkerung zu werben. Von Vertretern der Wirtschaft wurde sie zwar bekämpft, bei den Schweizern fand sie jedoch große Zustimmung.
Glossar
Manager, -/Managerin, -nen – jemand, der in einer Firma eine führende Position hat
Volksentscheid, -e (m.) – eine politische Abstimmung der Bevölkerung
börsennotiert – so, dass etwas an der Börse gehandelt wird
Unternehmen, - (n.) – die Firma
Prämie, -n (f.) – eine Belohnung für eine besondere Leistung
Abfindung, -en (f.) – hier: Geld, das gezahlt wird, wenn man eine Stelle vor Vertragsende verlässt
von etwas zurück│treten – hier: sein Amt aufgeben
ohne weiteres – hier: ohne vorherige Prüfung; ohne Erlaubnis
Aktienrecht, -e (n.) – Gesetze, die Aktiengesellschaften und Aktien betreffen
Aktionär, -e/Aktionärin, -nen – jemand, der Aktien (Anteile an einer Firma) besitzt
in Millionenhöhe – so, dass etwas mehrere Millionen Euro o. Ä. beträgt
Spitzen- – hier: die obersten; die wichtigsten; die bestbezahlten
Verfassung, -en (f.) – hier: die rechtliche und politische Grundordnung eines Staates
Initiative, -n (f.) – hier: ein Vorschlag für eine Aktion/ein Gesetz
etwas ins Leben rufen – etwas neu schaffen
wahlberechtigt – so, dass man wählen darf (dass man z. B. alt genug ist, um zu wählen)
eine Gesetzesvorlage aus|arbeiten – ein neues Gesetz entwerfen
mittelständisch – so, das eine Firma klein oder mittelgroß ist
parteilos – ohne zu einer politischen Partei zu gehören
Abgeordnete, -n (m./f.)– Mitglied des Parlaments
für etwas werben – hier: etwas anpreisen, um Unterstützung zu bekommen
Abzocke (f., nur Singular) – umgangssprachlich für: der Betrug