Die Geschwister Scholl und die „Weiße Rose“
Viele deutsche Straßen und Schulen sind heute nach den Geschwistern Hans und Sophie Scholl benannt. Sie gründeten mit anderen Studenten die Gruppe „Weiße Rose“ und wurden im Februar 1943 von den Nazis hingerichtet.
Hans Scholl und seine Schwester Sophie waren noch Schüler, als die Nationalsozialisten 1933 in Deutschland die Regierung übernahmen. Durch ihre Eltern wurden sie zu christlichem Denken und Toleranz erzogen. Anfangs waren die Geschwister trotzdem vom Nationalsozialismus fasziniert und wurden beide Mitglieder nationalsozialistischer Jugendorganisationen.
Nachdem Hans Scholl aber 1942 selbst gesehen hatte, wie furchtbar der Krieg und die Judenverfolgungen waren, änderte er seine Meinung. Er gründete zusammen mit weiteren Medizinstudenten in München die Gruppe „Weiße Rose“. Etwas später kam auch Sophie Scholl zu der Gruppe. Gemeinsam leisteten sie Widerstand gegen Hitler und seine Diktatur. „Flugblätter der Weißen Rose“ nannten sie ihre Bekanntmachungen, die sie in Briefen verschickten und in Telefonzellen oder parkenden Autos auslegten.
In einer Nacht im Februar 1943 trugen drei von ihnen ungefähr tausend Flugblätter mit sich, die in deutlichen Worten die Verbrechen des NS-Regimes anklagten. Freunde und Bekannte verteilten die Flugblätter auch in anderen Städten. In derselben Nacht schrieben Hans Scholl und der Student Alexander Schmorell an die Wand der Münchener Staatskanzlei „Nieder mit Hitler“ und an einer anderen Stelle: „Hitler Massenmörder“.
Das sechste Flugblatt der „Weiße Rose“ war ihr letztes. Am 18. Februar 1943 verteilte Sophie zusammen mit ihrem Bruder das Flugblatt an der Universität. Dabei wurden die beiden Geschwister entdeckt und verhaftet. Am 22. Februar 1943 fällte der so genannte Volksgerichtshof drei Todesurteile gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und den Studenten Christoph Propst. Noch an demselben Tag wurden die Todesurteile vollstreckt. Hans Scholls letzte Worte waren: „Es lebe die Freiheit!“
Glossar
jemanden hinrichten – jemanden töten, nachdem ein Urteil gesprochen wurde
Nationalsozialist, -en (m.) – (Kurzform: Nazi, -s) die Person, die sich den politischen Zielen des Nationalsozialismus im Deutschland der 1930-1940er-Jahre anschloss
Toleranz (nur Singular, f.) – eine Art zu denken und zu handeln, bei der andere Menschen anders denken und handeln dürfen als man selbst
fasziniert von etwas sein – etwas sehr gut finden
Jugendorganisation, -en (f.) – hier: eine staatliche Organisation für Jugendliche
Diktatur, -en (f.) – die Regierungsform, in der jemand ohne Parlament und oft mit Gewalt herrscht
Flugblatt, -blätter (n.) – das Blatt Papier mit Texten, das in großer Zahl verteilt wird
Bekanntmachung, -en (f.) – die öffentliche Mitteilung
aus|legen – auf einer Fläche hinlegen
NS-Regime (nur Singular, n.) – die Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland (1933 – 1945)
an|klagen – hier: jemanden beschuldigen; auch: jemanden vor Gericht bringen
Staatskanzlei, -en (f.) – hier: das Gebäude der Regierung von Bayern
Nieder mit …! – Weg mit …!
Massenmörder, - (m.) – der Mensch, der viele Menschen ermordet
Todesurteil, -e (n.) – das gerichtliche Urteil, jemanden mit dem Tod zu bestrafen
ein Urteil fällen – in einem Prozess vor Gericht entscheiden
Volksgerichtshof (m.) – das nicht demokratische Gericht im Nationalsozialismus
ein Urteil vollstrecken – einen Angeklagten bestrafen