Der 22. Januar 1963 gilt für Deutschland und Frankreich als wichtiges Datum in ihrer Geschichte. An diesem Tag besiegelten die früheren Feinde den Beginn ihrer Freundschaft mit der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags.
„Übervoll ist mein Herz und dankbar mein Gemüt“, sagte der französische Staatspräsident Charles de Gaulle in gutem Deutsch. Er und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer hatten kurz davor in Paris den sogenannten Elysée-Vertrag unterschrieben. Die Zeremonie fand am 22. Januar 1963 im Amtssitz des französischen Präsidenten, dem Elysée-Palast, statt.
18 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beabsichtigten die früheren Kriegsgegner, Partner im Frieden zu werden. Deutschland und Frankreich verpflichteten sich mit der Unterzeichnung zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Verteidigungs-, Bildungs-, Jugend- und Kulturpolitik. Die Parlamente beider Länder stimmten dem Vertrag mit großer Mehrheit zu. Präsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer wollten, dass ein starkes Europa entsteht – nicht gegen die USA, aber trotzdem unabhängig von Amerika.
Zwischen beiden Ländern entstanden mit der Zeit viele Freundschaften und eine gute Zusammenarbeit. Die nachfolgenden Kanzler und Präsidenten unterstützten den Vertrag durch neue Formen der Zusammenarbeit: Die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes im Jahr 1963 machte es möglich, dass Millionen Jugendliche aus beiden Ländern sich begegnen konnten. 1988 wurde ein gemeinsamer Verteidigungs- und Sicherheitsrat gegründet, ein Finanz- und Wirtschaftsrat sowie ein Kultur- und Umweltrat: Ein Vorbild für die europäischen Nachbarn beider Länder.
Glossar
Unterzeichnung, -en (f.) – die offizielle Unterschrift eines Vertrags
etwas besiegeln – hier: etwas abschließen
übervoll – sehr voll
Gemüt, -er (n.) – hier: die Gefühle und Gedanken
Bundeskanzler, -/Bundeskanzlerin, -nen – der/die deutsche Regierungschef/-chefin
sogenannt – so wie etwas genannt wird, obwohl es keinen offiziellen Namen dafür gibt
Zeremonie, -n (f.) – die offizielle, feierliche Handlung
Amtssitz, -e (m.) – das Gebäude, in dem sich ein Amt befindet
Palast, Paläste (m.) – das Gebäude, in dem ein König oder Präsident wohnt oder regiert
etwas beabsichtigen – etwas planen; etwas in Zukunft tun wollen
sich verpflichten – versichern, bei etwas mitzumachen
Konsultation, -en (f.) – die regelmäßige Besprechung; die regelmäßige Beratung
Verteidigungspolitik (nur Singular, f.) – die Politik, mit der sich ein Land militärisch verteidigt
mit großer Mehrheit – hier: mit den meisten Stimmen der Abgeordneten
unabhängig – nicht abhängig; frei
nachfolgend – so, dass etwas oder jemand später kommt
Gründung (nur Singular, f.) – der Beginn, wenn etwas neu geschaffen wird oder entsteht
Deutsch-Französisches Jugendwerk (nur Singular, n.) – eine Organisation für Jugendaustausch
Sicherheitsrat, -räte (m.) – eine Runde, deren Mitglieder sich um Frieden bei Konflikten bemühen