Kinder, die tot zur Welt kommen und weniger als 500 Gramm wiegen, gelten in Deutschland nicht als Personen. So sieht es das deutsche Gesetz. Betroffene Eltern haben um eine Gesetzesänderung gekämpft.
Barbara und Mario Martin sind Eltern. Doch ihre Kinder Joseph-Lennard und die Zwillinge Tamino und Penelope sind tot. Alle drei kamen viel zu früh zur Welt. Der Vater erzählt: „Wir haben uns gefragt, warum Gott so etwas zulässt. Was unsere Trauer allerdings verschlimmerte, waren die deutschen Gesetze“, so Martin. Denn ins Stammbuch der Familie hat es nur die kleine Penelope geschafft, weil ihr Herz nach der Geburt schlug und sie die entscheidenden 500 Gramm auf die Waage brachte.
Die beiden Söhne der Martins sind nach deutschem Recht keine Personen. Denn Kinder, die nicht lebend geboren werden und bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, gelten hierzulande bisher als Fehlgeburt und es gibt keine offiziellen Dokumente über sie.
Normalerweise haben diese so genannten Sternenkinder auch kein Recht auf eine Beerdigung auf einem Friedhof. Mario Martin ist darüber empört: „Da wird so getan, als wäre es Klinikmüll“, sagt der betroffene Vater. In manchen Orten gibt es wenigstens Sammelbestattungen für die Sternenkinder. Aber viele Eltern wünschten sich ein eigenes Grab: „Für uns ist es wichtig, einen Ort zum Trauern zu haben“, so Barbara Martin.
Das Paar machte es sich deshalb zur Aufgabe, das deutsche Personenstandsrecht zu ändern. Sie diskutierten mit Juristen, Ärzten und Politikern, sammelten über 40.000 Unterschriften und reichten eine Petition beim Bundestag ein. Darin wurde gefordert, dass alle tot geborenen Kinder als Personen anerkannt und bestattet werden können, wenn die Eltern es wünschen. Im November 2012 entscheidet der Bundestag über eine entsprechende Gesetzesänderung, was für die Martins und für viele andere betroffene Eltern ein großer Erfolg ist.
Glossar
zur Welt kommen – geboren werden
als etwas gelten – so bewertet werden
etwas so sehen – hier: etwas so beurteilen
von etwas betroffen sein – hier: in einer bestimmten Situation sein
etwas zu|lassen – etwas erlauben
Trauer (nur Sgl.) (f.) – der Schmerz; die Traurigkeit darüber, das jemand gestorben ist
Stammbuch, Stammbücher (n.) – (auch Familienstammbuch) ein Buch, das wichtige Dokumente einer Familie (über Geburt und Herkunft, Hochzeit, Geburt der Kinder, Tod …) enthält
schlagen; das Herz schlägt – das Herz arbeitet; das Herz funktioniert
auf die Waage bringen – umgangssprachlich für: wiegen
hierzulande – in diesem Land; das Land, in dem man sich gerade befindet
Fehlgeburt, -en (f.) – ein Embryo, der so früh geboren wird, dass er nicht leben kann
Beerdigung, -en (f.) – die Zeremonie auf dem Friedhof beim Tod eines Menschen
empört sein – wütend sein
so tun, als ob – sich so verhalten, als ob
Sammelbestattung, -en (f.) – die Beerdigung mehrerer Personen in einem Grab
sich etwas zur Aufgabe machen – sich etwas vornehmen; etwas planen
Personenstandsrecht (nur Sgl.) (n.) – das deutsche Gesetz, das familiäre Ereignisse wie Hochzeit/Partnerschaft, Geburt, Tod offiziell regelt
etwas ein|reichen – etwas abgeben
Petition, -en (f.) – hier: ein Schreiben an die Regierung mit der Bitte um Änderung eines Gesetzes, das viele Menschen durch ihre Unterschrift unterstützen
Bundestag (nur Sgl.) (m.) – das deutsche Parlament