In Deutschland leben heute 2,5 Millionen Menschen, die oder deren Eltern aus der Türkei kommen. Zwischen 1961 und 1973 wurden ihre Verwandten als Gastarbeiter ins Land geholt. Viele von ihnen blieben.
Mit dem Wirtschaftswunder nach dem Zweiten Weltkrieg brauchte Deutschland Arbeitskräfte. Die fand es unter anderem in der Türkei: Gesunde, unverheiratete Türken wurden zum Arbeiten in Fabriken und im Bergbau nach Deutschland geholt. Das 1961 geschlossene Anwerbeabkommen regelte die Bedingungen.
Interessierte Türken konnten sich in einer Istanbuler Außenstelle des deutschen Arbeitsamtes bewerben. Wurden sie genommen, zahlte Deutschland ihnen die Fahrkarte. Eine Einwanderung war jedoch nicht erwünscht: Die Gastarbeiter sollten zunächst nur für zwei Jahre ins Land kommen. Diese Regel wurde später allerdings geändert.
Auch die Türkei profitierte von dem Vertrag: In Deutschland wurden die Männer gut bezahlt. Meist schickten sie ihr Geld an ihre Familien in der Heimat. Sie qualifizierten sich durch ihre Jobs weiter und sollten ihr Wissen später zurück in die Türkei bringen. Mit der Wirtschaftskrise 1973 wurde die Anwerbung von Gastarbeitern gestoppt. Etwa die Hälfte der 750000 türkischen Gastarbeiter blieb in Deutschland.
Anwerbeabkommen gab es auch mit anderen Ländern wie zum Beispiel Italien oder Marokko. Mit 2,5 Millionen stellen die Menschen mit türkischem Migrationshintergrund aber heute die größte Migrantengruppe in Deutschland dar. Viele von ihnen besitzen mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit.