Studentin Susi ist eine der Glücklichen, die keine Studienbeiträge zahlen müssen. Doch warum das so ist und welche anderen Ausnahmeregelungen es gibt, weiß sie nicht. Gemeinsam mit Susi finden wir genau das heraus. Zudem gibt uns Herr Prem von der Pressestelle der Universität einen Überblick über Befreiungsgründe, die Zusammensetzung des Betrags und die Fristen, die man für eine Befreiung beachten muss. Er erklärt auch etwas, das sich die wenigsten Studenten vorstellen können: wie das Geld eigentlich verwendet wird. Zu guter Letzt hat er noch den einen oder anderen Tipp parat für all diejenigen, für die eine Befreiung in Frage kommt.
(Voxpops:) „Dieses Semesterticket… Verwaltungsgebühren kommen wahrscheinlich auch noch
drauf“ - „Für die Verwaltung halt, mit dem Semesterticket und dann halt diese 480
Euro.“ - „Um Dozenten etc. zu bezahlen.“ - „Wenn andere noch studieren oder zur
Schule gehen, kein Einkommen haben, dann bist du ja befreit.“ - „Ja, ich finde die
Gebühren eigentlich sinnvoll.“ - „Das hilft die Staat für bessere Universität zu haben
und ich denke es ist richtig.“
Erzähler: Ja, ja jedes Semester sind sie wieder fällig: Die Studienbeiträge. Doch zum Glück
muss nicht jeder Studierende bezahlen. Zu diesen Glücklichen gehört auch Susi,
denn sie hat zwei jüngere Geschwister.
Susi: Ja Gott sei Dank – dann sind die beiden Rabauken auch mal für was gut! Hm, zwei
meiner Freundinnen, müssen auch nichts bezahlen, aber die haben keine
Geschwister. Woran liegt das denn?
Erzähler: Ja Susi, dann pass jetzt mal auf. Das weiß Klaus Prem von der Pressestelle der
Universität Augsburg.
Klaus Prem: Genau, das Bayerische Hochschulgesetz sieht einige Fälle vor, in denen Studierende
sich grundsätzlich von Studienbeitragszahlungen befreien lassen können. Das ist
zum einen der Fall, wenn Studierende ein Kind zu erziehen oder zu pflegen haben,
das noch keine achtzehn Jahre alt ist oder das behindert ist. Und es ist weiterhin
der Fall, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern einer Studentin oder eines Studenten
für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten, oder wenn die Eltern der Studentin
bzw. des Studenten für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig sind, das an einer
deutschen Universität immatrikuliert ist und dort eben Studienbeiträge bereits
entrichtet.
Dann gibt es über diese Regelungen hinaus eine sogenannte Härtefallklausel nach
dem bayerischen Hochschulgesetz. Ob eine solche unzumutbare Härte vorläge, das
entscheidet die jeweilige Universität im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Ausländische Studierende werden dann von Studienbeitragszahlungen hier in
Augsburg befreit, wenn entsprechende Kooperations- oder
Partnerschaftsabkommen mit ihrer jeweiligen Herkunftsuniversität das eben
vorsehen, diese Befreiung.
Jeder Student und jede Studentin hat zusätzlich zum Studienbeitrag den
Studentenwerksbeitrag zu entrichten und dann noch die Kosten für das sogenannte Semesterticket. Studentenwerksbeitrag und Semesterticket sind obligatorisch, das
heißt von der Zahlung dieser Beiträge kann man sich nicht befreien lassen.
Susi: Ah, so ist das also. Aber wie muss ich denn jetzt meinen Antrag stellen. Da gibt’s
doch bestimmt wieder irgendwelche Fristen!
Erzähler: Sehr richtig Susi. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du stellst einen
Antrag auf Vorabbefreiung oder einen Antrag auf Rückerstattung der
Studienbeiträge.
Klaus Prem: Genau. Also wer meint die Berechtigung zu haben, im kommenden Semester keine
Studienbeiträge bezahlen zu müssen, der hat die Möglichkeit sich entweder vorab
befreien zu lassen oder sich zunächst mit der Überweisung des Studienbeitrags
einfach rückzumelden, um sich dann den Beitrag rückerstatten zu lassen. Ob man
vorabbefreit wird oder ob man den Beitrag rückerstattet bekommt, das hängt von
dem Termin ab, bis zu dem man den Befreiungsantrag eben einreicht oder stellt.
Deshalb sollte man sich rechtzeitig informieren.
Für das Wintersemester ist das der jeweils vorangehende fünfzehnte Juli bereits,
für das Sommersemester jeweils der vorangehende fünfzehnte Februar - das sind
die Rückmeldefristen – wer bis dahin den Antrag einreicht kann von einer
Vorabbefreiung ausgehen.
Wer diese Termine dann versäumt oder nicht wahrnimmt, der kann dann einen
Antrag auf Rückerstattung stellen und da sind die Fristen dann fürs Wintersemester
der dreißigste Oktober und fürs Sommersemester der dreißigste April jeweils.
Die Antragsformulare findest du übrigens auf der Homepage der Universität
Augsburg auf der Seite der Studentenkanzlei unter „Formulare und Infomaterial“.
Klaus Prem: Ich hab mich davon überzeugt, es ist sehr übersichtlich.
Erzähler: So Susi, sind alle Unklarheiten beseitigt?
Susi: Ja, jetzt weiß ich, wer sich von den Studienbeiträgen befreien lassen kann und wie
ich einen Antrag stelle. Aber was mich jetzt noch interessiert, ist: Was macht die
Uni eigentlich mit den Studienbeträgen?
Voxpops: „Ich hab keine Ahnung.“ - „Ich weiß jetzt nicht, wie die genau verwendet werden.“ -
„Nö, keine Ahnung.“
Erzähler: Tja Susi, da bist du wohl nicht die einzige, die sich das fragt. Aber auch darauf hat
Herr Prem eine Antwort.
Klaus Prem: Im zentralen Bereich werden die Beiträge insbesondere so in die Verbesserung der
Serviceeinrichtungen investiert. Also zum Beispiel in einen erheblichen personellen
Ausbau von Einrichtungen, wie Zentrale Studienberatung oder Akademisches
Auslandsamt.
Aber auch andere zentrale Einrichtungen, deren Funktionsfähigkeit also wesentlich
zur Optimierung der Studien- oder zu den Studienbedingungen beiträgt, werden
eben mit Studienbeiträgen personell und infrastrukturell besser ausgestattet.
Typisches Beispiel: Universitätsbibliothek, aber auch das Rechenzentrum oder
Einrichtungen wie Sportzentrum, Sprachenzentrum, den Career Service kann man
hier nennen.
Zum Teil fließen die Beiträge, dann eben auch in die Modernisierung vor allem der
Medienausstattung zum Beispiel von Hörsälen oder Seminarräumen.
Erzähler: Die Semesterbeiträge an der Universität Augsburg setzen sich aus dem
Studentenwerksbeitrag, dem Semesterticket und dem Studienbeitrag zusammen: insgesamt ca. 550 Euro. Sie werden zur Verbesserung der Studienbedingungen an
der Universität eingesetzt. Also zum Beispiel für mehr Lehrpersonal, mehr Tutorien
und Exkursionen oder auch für eine bessere Ausstattung der Bibliotheken.
Grundsätzlich muss jeder Studierende die Beiträge bezahlen. Es gibt allerdings
Ausnahmen. Bei Urlaubssemestern, einem Gaststudium oder Teilnahme am
Austauschprogramm ERASMUS muss nicht bezahlt werden. Ebenso können Anträge
auf Befreiung von den Beiträgen aufgrund Erziehung eines Kindes, kinderreicher
Familien oder Studierender Geschwister gestellt werden.
Aber Achtung für die Anträge gibt es Fristen die unbedingt eingehalten werden
müssen. Informiert euch deswegen am besten auf der Seite der Studentenkanzlei.
Klaus Prem: Das wichtigste ist meines Erachtens einfach, dass man sich die Fristen gut einprägt.
Wenn man also wirklich vorab befreit werden will, muss man sich den fünfzehnten
Februar einfach merken für das kommende Sommersemester und den fünfzehnten
Juli fürs kommende Wintersemester. Bis dahin müssen die Befreiungsanträge
vorliegen, damit man eben vorabbefreit wird und sich dann eventuell die Prozedur
ersparen kann.
Susi: So, jetzt ist mir das Ganze schon ein bisschen klarer, aber es gibt so viele
Ausnahmen...
Erzähler: Da hast du allerdings Recht, Susi. Aber wenn du oder ihr euch nicht ganz sicher seid,
ruft doch einfach nochmal bei der Studentenkanzlei an. Die Mitarbeiter helfen
euch gerne!