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Folge 42: Studienbeiträge

时间:2019-09-10来源:互联网 字体:[ | | ]  进入德语论坛
(单词翻译:双击或拖选) 标签: Studienbeiträge
Studentin Susi ist eine der Glücklichen, die keine Studienbeiträge zahlen müssen. Doch warum das so ist und welche anderen Ausnahmeregelungen es gibt, weiß sie nicht. Gemeinsam mit Susi finden wir genau das heraus. Zudem gibt uns Herr Prem von der Pressestelle der Universität einen Überblick über Befreiungsgründe, die Zusammensetzung des Betrags und die Fristen, die man für eine Befreiung beachten muss. Er erklärt auch etwas, das sich die wenigsten Studenten vorstellen können: wie das Geld eigentlich verwendet wird. Zu guter Letzt hat er noch den einen oder anderen Tipp parat für all diejenigen, für die eine Befreiung in Frage kommt.
 
(Voxpops:) „Dieses Semesterticket… Verwaltungsgebühren kommen wahrscheinlich auch noch 
drauf“ - „Für die Verwaltung halt, mit dem Semesterticket und dann halt diese 480 
Euro.“ - „Um Dozenten etc. zu bezahlen.“ - „Wenn andere noch studieren oder zur 
Schule gehen, kein Einkommen haben, dann bist du ja befreit.“ - „Ja, ich finde die 
Gebühren eigentlich sinnvoll.“ - „Das hilft die Staat für bessere Universität zu haben 
und ich denke es ist richtig.“
Erzähler: Ja, ja jedes Semester sind sie wieder fällig: Die Studienbeiträge. Doch zum Glück 
muss nicht jeder Studierende bezahlen. Zu diesen Glücklichen gehört auch Susi, 
denn sie hat zwei jüngere Geschwister.
Susi: Ja Gott sei Dank – dann sind die beiden Rabauken auch mal für was gut! Hm, zwei 
meiner Freundinnen, müssen auch nichts bezahlen, aber die haben keine 
Geschwister. Woran liegt das denn?
Erzähler: Ja Susi, dann pass jetzt mal auf. Das weiß Klaus Prem von der Pressestelle der 
Universität Augsburg.
Klaus Prem: Genau, das Bayerische Hochschulgesetz sieht einige Fälle vor, in denen Studierende 
sich grundsätzlich von Studienbeitragszahlungen befreien lassen können. Das ist 
zum einen der Fall, wenn Studierende ein Kind zu erziehen oder zu pflegen haben, 
das noch keine achtzehn Jahre alt ist oder das behindert ist. Und es ist weiterhin 
der Fall, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern einer Studentin oder eines Studenten 
für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten, oder wenn die Eltern der Studentin 
bzw. des Studenten für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig sind, das an einer 
deutschen Universität immatrikuliert ist und dort eben Studienbeiträge bereits 
entrichtet.
Dann gibt es über diese Regelungen hinaus eine sogenannte Härtefallklausel nach 
dem bayerischen Hochschulgesetz. Ob eine solche unzumutbare Härte vorläge, das 
entscheidet die jeweilige Universität im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Ausländische Studierende werden dann von Studienbeitragszahlungen hier in 
Augsburg befreit, wenn entsprechende Kooperations- oder 
Partnerschaftsabkommen mit ihrer jeweiligen Herkunftsuniversität das eben 
vorsehen, diese Befreiung. 
Jeder Student und jede Studentin hat zusätzlich zum Studienbeitrag den 
Studentenwerksbeitrag zu entrichten und dann noch die Kosten für das sogenannte Semesterticket. Studentenwerksbeitrag und Semesterticket sind obligatorisch, das 
heißt von der Zahlung dieser Beiträge kann man sich nicht befreien lassen.
Susi: Ah, so ist das also. Aber wie muss ich denn jetzt meinen Antrag stellen. Da gibt’s 
doch bestimmt wieder irgendwelche Fristen!
Erzähler: Sehr richtig Susi. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du stellst einen 
Antrag auf Vorabbefreiung oder einen Antrag auf Rückerstattung der 
Studienbeiträge.
Klaus Prem: Genau. Also wer meint die Berechtigung zu haben, im kommenden Semester keine 
Studienbeiträge bezahlen zu müssen, der hat die Möglichkeit sich entweder vorab 
befreien zu lassen oder sich zunächst mit der Überweisung des Studienbeitrags 
einfach rückzumelden, um sich dann den Beitrag rückerstatten zu lassen. Ob man 
vorabbefreit wird oder ob man den Beitrag rückerstattet bekommt, das hängt von 
dem Termin ab, bis zu dem man den Befreiungsantrag eben einreicht oder stellt.
Deshalb sollte man sich rechtzeitig informieren.
Für das Wintersemester ist das der jeweils vorangehende fünfzehnte Juli bereits, 
für das Sommersemester jeweils der vorangehende fünfzehnte Februar - das sind 
die Rückmeldefristen – wer bis dahin den Antrag einreicht kann von einer 
Vorabbefreiung ausgehen.
Wer diese Termine dann versäumt oder nicht wahrnimmt, der kann dann einen 
Antrag auf Rückerstattung stellen und da sind die Fristen dann fürs Wintersemester 
der dreißigste Oktober und fürs Sommersemester der dreißigste April jeweils.
Die Antragsformulare findest du übrigens auf der Homepage der Universität 
Augsburg auf der Seite der Studentenkanzlei unter „Formulare und Infomaterial“.
Klaus Prem: Ich hab mich davon überzeugt, es ist sehr übersichtlich.
Erzähler: So Susi, sind alle Unklarheiten beseitigt?
Susi: Ja, jetzt weiß ich, wer sich von den Studienbeiträgen befreien lassen kann und wie 
ich einen Antrag stelle. Aber was mich jetzt noch interessiert, ist: Was macht die 
Uni eigentlich mit den Studienbeträgen?
Voxpops: „Ich hab keine Ahnung.“ - „Ich weiß jetzt nicht, wie die genau verwendet werden.“ -
„Nö, keine Ahnung.“
Erzähler: Tja Susi, da bist du wohl nicht die einzige, die sich das fragt. Aber auch darauf hat 
Herr Prem eine Antwort.
Klaus Prem: Im zentralen Bereich werden die Beiträge insbesondere so in die Verbesserung der 
Serviceeinrichtungen investiert. Also zum Beispiel in einen erheblichen personellen 
Ausbau von Einrichtungen, wie Zentrale Studienberatung oder Akademisches 
Auslandsamt.
Aber auch andere zentrale Einrichtungen, deren Funktionsfähigkeit also wesentlich 
zur Optimierung der Studien- oder zu den Studienbedingungen beiträgt, werden 
eben mit Studienbeiträgen personell und infrastrukturell besser ausgestattet. 
Typisches Beispiel: Universitätsbibliothek, aber auch das Rechenzentrum oder 
Einrichtungen wie Sportzentrum, Sprachenzentrum, den Career Service kann man 
hier nennen.
Zum Teil fließen die Beiträge, dann eben auch in die Modernisierung vor allem der
Medienausstattung zum Beispiel von Hörsälen oder Seminarräumen.
Erzähler: Die Semesterbeiträge an der Universität Augsburg setzen sich aus dem 
Studentenwerksbeitrag, dem Semesterticket und dem Studienbeitrag zusammen: insgesamt ca. 550 Euro. Sie werden zur Verbesserung der Studienbedingungen an 
der Universität eingesetzt. Also zum Beispiel für mehr Lehrpersonal, mehr Tutorien 
und Exkursionen oder auch für eine bessere Ausstattung der Bibliotheken.
Grundsätzlich muss jeder Studierende die Beiträge bezahlen. Es gibt allerdings 
Ausnahmen. Bei Urlaubssemestern, einem Gaststudium oder Teilnahme am 
Austauschprogramm ERASMUS muss nicht bezahlt werden. Ebenso können Anträge 
auf Befreiung von den Beiträgen aufgrund Erziehung eines Kindes, kinderreicher 
Familien oder Studierender Geschwister gestellt werden. 
Aber Achtung für die Anträge gibt es Fristen die unbedingt eingehalten werden 
müssen. Informiert euch deswegen am besten auf der Seite der Studentenkanzlei.
Klaus Prem: Das wichtigste ist meines Erachtens einfach, dass man sich die Fristen gut einprägt. 
Wenn man also wirklich vorab befreit werden will, muss man sich den fünfzehnten 
Februar einfach merken für das kommende Sommersemester und den fünfzehnten 
Juli fürs kommende Wintersemester. Bis dahin müssen die Befreiungsanträge 
vorliegen, damit man eben vorabbefreit wird und sich dann eventuell die Prozedur 
ersparen kann.
Susi: So, jetzt ist mir das Ganze schon ein bisschen klarer, aber es gibt so viele 
Ausnahmen...
Erzähler: Da hast du allerdings Recht, Susi. Aber wenn du oder ihr euch nicht ganz sicher seid, 
ruft doch einfach nochmal bei der Studentenkanzlei an. Die Mitarbeiter helfen 
euch gerne! 
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