Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, denn jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze, wenn es um Schule geht (man nennt das auch Föderalismus).
Aber es gibt bundesweite Empfehlungen:
Nach einem Erlass er Kultusministerkonferenz vom 02.03.1974 haben Hausaufgaben folgendes Ziel:
"Hausaufgaben sollen den Unterricht sinnvoll ergänzen, d.h. sie sollen den Stoff vertiefenund den folgenden Unterricht vorbereiten. Dabei muß ein Zusammenhang zum Unterricht erkennbar sein. Insbesondere ist darauf zu achten, daß Hausaufgaben dem Leistungsstand der einzelnen SchülerInnen entsprechen. Hausaufgaben müssen selbständig lösbar sein. Unter Umständen können Hausaufgaben innerhalb der Klasse differenziert werden. Es ist unzulässig, Hausaufgaben als Ersatz für ausfallenden Unterricht zu stellen. Weiterhin gilt für Hausaufgaben: Von Samstag zu Montag ist hausaufgabenfrei, von Freitag zu Montag können Hausaufgaben gegeben werden. In der Unter- und Mittelstufe werden Hausaufgaben in der Regel nicht zensiert, in der Oberstufe sind sie Teil der Note für die sonstige Mitarbeit."
Es gibt ungefähre Richtlinien, an denen man sich orientieren kann:
für die Klassen 1 und 2 etwa 30 Minuten
für die Klassen 3 und 4 etwa 60 Minuten
für die Klassen 5 und 6 etwa 90 Minuten
für die Klassen 7 bis 10 etwa 120 Minuten
Über die Dauer der Hausaufgaben, entscheidet die Schulkonferenz.