"Ich wohne in einem kleinen Ort in Süddeutschland. Meine Eltern bekamen von unserem Hausverwalter einen Brief. Darin wurde uns Kindern untersagt, auf dem rasen zu spielen, weil es die Rentner stört."
Kinder haben – genau wie Erwachsene – in ihren Wohngebieten bestimmte Rechte.
Sie müssen sich miteinander einigen, wie das Zusammenleben funktionieren kann. Am besten wäre also ein klärendes Gespräch zwischen Hausverwaltung, Kindern, Eltern und älteren Menschen. Grundsätzlich haben Kinder die gleichen Rechte wie die Mieterinnen und Mieter der Wohnung selbst.
Den Bedürfnissen von Kindern nach Spiel und Sport ist in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Hier müssen sich alle um besondere Rücksicht gegenüber Kindern bemühen. Zugleich sind die Familien aber auch angehalten, die Interessen der anderen zu berücksichtigen, z.B. die Mittags-, Ruhe- und Nachtzeiten. Sollte es aber schon im Mietvertrag deiner Eltern ein Verbot geben, auf der Grünfläche zu spielen, dann müsst ihr euch daran halten.
Auch gärtnerisch angelegte Zierflächen sind fürs Spielen tabu. Trifft das aber alles nicht zu, kann gesagt werden, dass die meisten Gerichte es ablehnen, das Spielen auf dem Rasen vorm Haus generell zu verbieten. Das gibt es nur in Ausnahmefällen. Dann muss das Verbot einen vernünftigen Grund haben und darf nicht als Schikane angesehen werden.