Partizipialsätze sind Nebensätze mit Partizip I oder Partizip II. Sie beziehen sich immer auf das Subjekt des zugehörigen Hauptsatzes. Die Haare gewaschen, griff Susi zu Föhn und Schere. Den Föhn in der linken Hand haltend, schnitt Susi sich rechts die Haare ab. Vom Föhn in eine Richtung geblasen, ließen sich die Haare gut schneiden. Partizipialsätze sind im Deutschen relativ selten. Wir finden sie am ehesten in Romanen, Erzählungen, aber auch in Reden. Wir verwenden Partizipialsätze in Sätzen, bei denen Haupt- und Nebensatz das gleiche Subjekt haben. Mit Partizipialsätzen können wir lange Nebensätze kürzen und lenken so die Aufmerksamkeit auf die Aussage im Hauptsatz. Partizipialsätze können wir mit dem Partizip I und dem Partizip II bilden. Susi hielt den Föhn in der linken Hand und schnitt sich gleichzeitig rechts die Haare ab. Zuerst wusch Susi sich die Haare. Danach griff sie zu Föhn und Schere. Gleichzeitigkeit → Partizip I Vorzeitigkeit → Partizip II Passiv → Partizip II Das Partizip I bilden wir, indem wir an den Infinitiv den Buchstaben d anhängen. Einzige Ausnahme ist das Verb sein, bei dem wir außerdem noch ein e einschieben. Das Partizip II bilden wir bei den regelmäßigen Verben mit ge…t und bei den meisten unregelmäßigen Verben mit ge…en. Besonderheiten bei der BildungEinleitung
Verwendung
Bildung
→ Den Föhn in der linken Hand haltend, schnitt Susi sich rechts die Haare ab.
→ Die Haare gewaschen, griff Susi zu Föhn und Schere.
→ Vom Föhn in eine Richtung geblasen, ließen sich die Haare gut schneiden.Bildung Partizip I
Bildung Partizip II
Die Haare gewaschen, griff Susi zu Föhn und Schere. Den Föhn in der linken Hand haltend, schnitt Susi sich rechts die Haare ab. Vom Föhn in eine Richtung geblasen, ließen sich die Haare gut schneiden.