Er:"Ich bestell Pizza. Willst du auch was?"
Sie:"Nein."
Er:"Okay."
Sie:"...oder doch?!"
Er:"Was denn nun?"
Sie:"Ich weiß nicht."
Er:"Du weißt nicht, ob du was willst?"
Sie:"Nein."
Er:"Hast du Hunger?"
Sie:"Keine Ahnung, irgendwie schon."
Er:"Was heißt ''irgendwie''...?"
Sie:"Das heißt, dass ich mir nicht sicher bin."
Er:"Wenn ich Hunger hab, dann merk ich das."
Sie:"Vielleicht hab ich ja nachher Hunger."
Er:"Also bestell ich dir was."
Sie:"Und wenn ich später doch nichts mehr will...?"
Er:"Dann isst du es halt nicht."
Sie:"Das ist doch Verschwendung."
Er:"Dann heb''s dir eben für morgen auf."
Sie:"Und wenn ich morgen gar keinen Appetit auf Pizza habe?
Er:"Pizza kann man immer essen."
Sie:"Ich nicht."
Er:"Dann such dir was anderes aus."
Sie:"Ich will aber gar nichts anderes."
Er:"Also doch Pizza."
Sie:"Nein."
Er:"Also gar nichts."
Sie:"Doch."
Er:"Du machst mich verrückt."
Sie:"Warum bestellst du dir nicht schon mal was...?"
Er:"Wie du meinst..."
Sie:"Aber nimm die Pizza mit Schinken."
Er:"Ich mag aber gar keinen Schinken."
Sie:"Ich schon."
Er:"Ich dachte ich sollte MIR was bestellen...?!"
Sie:"Sollst du ja auch."
Er:"Und warum dann Schinken...?"
Sie:"Falls ich Hunger kriege, wenn dein Essen da ist."
Er:"Und?"
Sie:"Glaubst du, ich will was essen, was mir nicht schmeckt?"
Er:"Wieso du?"
Sie:"Wieso nicht?"
Er:"Moment... ich soll also MIR was bestellen, das DU dann essen kannst, falls du eventuell doch Hunger bekommen solltest...?!"
Sie:"Genau."
Er:"Und was bitte soll ICH dann essen?"
Sie:"Na, vielleicht hab ich ja nachher gar keinen Hunger..."
Anmerkung: Das Landgericht Frankfurt sprach IHN vom Vorwurf des Todschlages im Affekt frei und erkannte auf Notwehr...