Deutschland
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Sie müssen sich zuerst in einem Ausländeramt registrieren lassen, bekommen eine Meldebescheinigung und können sich dann gleich einen Arbeitsplatz suchen.
Ausländerinnen und Ausländer aus anderen Ländern brauchen eine Arbeitserlaubnis. Diese bekommen sie beim Ausländeramt. Es kommt darauf an, welches Visum man hat. Bei einem Studentenvisum bekommt man einen Stempel in den Reisepass und kann sich einen Nebenjob suchen. So funktioniert es auch bei einem Arbeitsvisum. Wenn Sie als Tourist nach Deutschland kommen, dürfen Sie nicht arbeiten. Kommen Sie zu Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau, bekommen Sie auch eine Arbeitserlaubnis.
Viele Menschen finden in der Zeitung oder im Internet eine Arbeitsstelle. Es gibt dort Stellenanzeigen und man kann sich direkt bei den Firmen bewerben. Einige Leute schreiben auch Blindbewerbungen, das heißt, man weiß nicht, ob die Firma gerade jemanden sucht, aber man bietet seine Kompetenzen und Fachkenntnisse an. Andere gehen zu einer privaten Arbeitsvermittlung. Diese bietet Ihnen einen Job an und Sie bezahlen für diese Dienstleistung.
Personen, die eine neue Arbeit suchen, lassen sich beim Arbeitsamt oder im Jobcenter registrieren. Sie bekommen von dort auch Unterstützung. Wer schon 1 Jahr in Deutschland gearbeitet hat, erhält maximal 1 Jahr Arbeitslosengeld. Wenn das Jahr vorbei ist und der Arbeitslose immer noch keinen Job hat, wird geprüft, ob ein Antrag auf Arbeitslosengeld II, sogenanntes HARTZ IV, gestellt werden kann. Die Vermittler des Arbeitsamtes oder des Jobcenters nehmen von den Arbeitssuchenden ein Profil auf und versuchen, einen passenden Job zu finden.
www.arbeitsagentur.de - Hier finden Sie alle Informationen rund um die Arbeitsagentur.
www.jobcenter.de - Unter dieser Adresse finden Sie Jobangebote.