Ausländerinnen und Ausländer, die in Österreich arbeiten wollen, brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsbewilligung. Die Arbeitserlaubnis können sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (Ausnahme bis 31.12.2013: Rumänen und Bulgaren) brauchen nur eine sogenannte Anmeldebescheinigung, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben und arbeiten wollen. Die Anmeldebescheinigung wird von der Aufenthaltsbehörde ausgestellt.
Sie brauchen keine Arbeitsbewilligung, wenn Sie ...
- die "Rot-Weiß-Rot-Karte" haben (für besonders qualifizierte Arbeitskräfte, gilt ein Jahr)
- die "Blaue Karte EU" haben (für ausländische Spitzenfachkräfte)
- einen "Daueraufenthalt-EG" bekommen haben (nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich)
- über einen "Niederlassungsnachweis" verfügen
- einen Befreiungsschein haben (Befreiungsschein für türkische StaatsbürgerInnen)
Diese österreichischen Beratungsstellen für Ausländerinnen und Ausländer helfen Ihnen in Ihrer Muttersprache weiter: www.ams.at.
Die Arbeitssuche ist in Österreich gleich wie in Deutschland (siehe oben).