Befluten, „unter Wasser setzen‟. Alle Munitionskammern an Bord S. M. Schiffe sind zum Unterwassersetzen (Befluten) einzurichten, damit bei einem Schiffsbrande der Explosionsgefahr begegnet werden kann. Es gibt natürliche Beflutung bei tiefliegenden Munitionskammern, die unmittelbar durch Bodenventile beflutet werden können; künstliche Beflutung bei hochliegenden Munitionskammern, die durch Dampfpumpen beflutet werden müssen; und gemischte, wo beide Arten in Kraft treten, die Worterklärung ergiebt sich von selbst aus Flut (s. d.)
Bei. Das Kommando für die Leute am Ruder wenn sie bei dem Winde, am Winde (s. d.) steuern sollen. Wenn nicht so hart am oder beim Winde gesegelt, also nicht „gekniffen‟ werden soll, dann heißt das Kommando: „voll und bei!‟
Beiboote, die, auch Schiffsboote; „jedes Schiff ist mit einer Anzahl von Booten ausgerüstet, welche die verschiedenartigsten Anforderungen zu erfüllen im Stande sein sollen. Dieselben dienen nämlich zum Verkehr der Besatzung mit dem Lande oder anderen Schiffen, zur Beschaffung von Material, Wasser, Proviant u. s. w., zum Ausfahren von Ankern und Trossen, zum Auffischen über Bord gefallener Menschen oder Gegenstände, zur Ausbildung der Mannschaft im Rudern und Segeln, als Rettungsmittel für die Besatzung bei Schiffsunfällen, bei Landungszwecken zum Aus-und Einschiffen des Landungskorps, zum Ausloten unbekannter Fahrstraßen, zur Herstellung von Sperren.‟ „Da zur Erfüllung dieser verschiedenen Zwecke teilweise ganz verschiedenartige Rücksichten und Anforderungen maßgebend sein müssen, so ergibt sich ohne Weiteres die Notwendigkeit verschiedener Bootsklassen oder Gattungen.‟ (Dick u. Kr.) Als da sind (in der K. Marine): Dampfbeiboote, Motorboote, Barkassen, Pinassen, Kutter, Gigs, Jollen, Dingis, Walfischboote und Beiboote für Torpedoboote.
Beidrehen heißt an den Wind gehen (s. „am Winde‟) oder auch das segelnde Schiff sonst auf irgend eine Weise zum Stillstand bringen, hauptsächlich durch Backbrassen der in Betracht [54]kommenden Segel. Vor allen Dingen ist aber wichtig das seemännische Manöver des Beidrehens, des an den Wind Gehens, im Sturm. Wenn das Schiff eine Weile „gelenzt‟ hat, d. h. vor dem Sturm gelaufen ist, und der Kapitän kann wegen zu hohen Seeganges oder will, weil ihm die Richtung nicht paßt, das Lenzen nicht fortsetzen, so dreht er bei. Das muß mit Geschick und Umsicht gemacht werden, damit Sturzseeen dem Schiff nicht gefährlich werden. Die Folge des Beidrehens ist das Beiliegen. Das Schiff „liegt bei‟ (dem Winde) bis besser Wetter eintritt, und es handelt sich hauptsächlich darum, daß es mit dem Kopfe auf der See liegt, nicht abfällt (s. d.), weil es dann die See besser hält, weniger Sturzseeen übernimmt.
Beibuchten. Wenn ein Tau aufgeschossen wird, was, je nachdem es gedreht ist, mit der Sonne oder gegen die Sonne zu geschehen hat, so entstehen so viele Buchten — von biegen — so viele Kreise das Tau beim Aufschießen bildet. Wenn diese Kreise oder Buchten nicht so viel Platz einnehmen oder aus irgend einem Grunde, z. B. beim Deckwaschen aufgehängt werden sollen, so werden sie mit einem Band oder Bändsel zusammengebunden, damit sie nicht „unklar‟ werden und leicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können. Dieses Zusammenbinden heißt beibuchten. Im übertragenen Sinne heißt einen beibuchten ihn einsperren, in Arrest schicken.