Patricia hatte folgende Frage: "Meine Eltern lassen mich nicht zu meinen Großeltern und zu meiner Schwester, die auch da wohnt. Angeblich machen sie uns krank. Aber das stimmt gar nicht. Sie sind nur eifersüchtig. Ich darf nicht mal mit denen telefonieren..."
Unsere Antwort: Du hast einen Anspruch auf den Kontakt zu deinen Großeltern.
Man nennt das Umgangsrecht. Bis 1998 hatten nur Eltern und Kinder ein Recht darauf, sich wenigstens ab und zu zu sehen. Seit dem 1.7.1998 hast du ein Recht auf einen Kontakt mit deinen Großeltern und natürlich Geschwister.