Ein Mädchen fragte uns vor einiger Zeit, warum man ihr in einem Computergeschäft ein Bauteil nicht verkaufen wolle, obwohl sie es mit ihrem Taschengeld bezahlt hätte.
Unsere Antwort:
Was ihr mit eurem Geld machen dürft und was nicht, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt: Welche Einkäufe du machen darfst, das heißt, ob du geschäftsfähig bist, ist zum Beispiel abhängig von deinem Alter.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Wenn ein 6jähriges Kind trotzdem etwas kauft, gilt der Kauf nicht. Die Eltern können den Gegenstand wieder in den Laden zurückbringen, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Anders wird die Sache nun aber, wenn ein Kind, das mindestens 7 Jahre ist, Einkäufe von seinem Taschengeld bezahlt.
In diesem Fall geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) davon aus, dass das Taschengeld den Kindern zur freien Verfügung steht und sie damit machen können, was sie wollen und nicht die Erlaubnis der Eltern brauchen.
Was darf man unter 18 Jahren nicht alleine kaufen?
Alles, was mit schriftlichen Verträgen und Verpflichtungen zu tun hat. (Handykauf, Zeitungsabos, Kreditaufnahme usw.)
Käufe von Dingen, die Jugendliche nicht besitzen dürfen. (Zigaretten, Waffen, Alkohol usw.)
Käufe teurer Geräte und Anschaffungen, die normales Taschengeld überschreiten. (Autos, Häuser, teure Elektronik)
Der Taschengeldparagraph sagt allerdings nicht, für wie viel Geld die Kinder einkaufen dürfen. Vielleicht zweifelt ein Verkäufer daran, dass ein 8-jähriges Kind eine CD für 50 Euro von seinem Taschengeld kaufen kann. Dann kann es sein, dass er trotzdem eine Erlaubnis der Eltern sehen will.
Hier ein Paragraph aus dem Gesetz: