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Dür­fen mei­ne El­tern mir den Um­gang mit Freun­den ver­bie­ten?

时间:2021-04-23来源:互联网 字体:[ | | ]  进入德语论坛
(单词翻译:双击或拖选) 标签: El­tern
Sophie (12) fragt uns: "Meine Eltern wollen nicht, dass ich mich mit meinen Freunden treffe, die zwei oder drei Jahre älter sind als ich. Dürfen sie mir das verbieten?"
 
Ja, das dürfen sie. Wenn deine Eltern denken, dass deine Freunde einen schlechten Einfluss auf dich haben, dürfen sie dir den Umgang mit ihnen verbieten. Denn deine Eltern sind für deine Erziehung und Sicherheit verantwortlich. Für ein Verbot muss aber auch eine wirkliche Gefahr vorliegen. Sie dürfen dir das nicht verbieten, wenn sie deine Freunde einfach nur nicht mögen.
 
Vielleicht möchten deine Eltern auch nur, dass du dich mit Gleichaltrigen triffst. Denn gerade in deinem Alter sind Freunde im gleichen Alter besonders wichtig. Gleichaltrige machen immer ähnliches durch: sie sind auf einem ähnlichen Entwicklungsstand, gehen in dieselbe Klassenstufe und machen ähnliche Erfahrungen mit der Pubertät. Gleichaltrige haben deshalb viel mehr Gesprächsstoff. Bei deinen 15-Jährigen Freunden könnten da schon andere Themen aktuell sein, für die du dich vielleicht noch nicht reif genug fühlst. Wahrscheinlich haben deine Eltern da Bedenken, darum solltest du mit ihnen darüber reden.   
 
 
Das sagt das Gesetz:
 
Eltern sind für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich (§ 1626 Abs.1 BGB). Sie sind auch für die persönlichen Angelegenheiten des Kindes verantwortlich. Es ist sozusagen die Pflicht der Eltern, zu überwachen, mit wem sich die Kinder treffen. Das nennt man „Umgangsbestimmungsrecht“. Das Recht hat aber auch seine Grenzen, es darf nicht missbraucht werden. Denn Kinder sollen ihre Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen sammeln. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Lebenserfahrung, die notwendig ist, um soziale Kompetenzen zu erlangen. Darum sollten Eltern auch immer das Selbstbestimmungsbedürfnis des Kindes achten.
 
Umgangsverbote sind also nur „bei offensichtlicher Gefährdung des Kindeswohls“ erlaubt. Für ein Verbot muss es also stichhaltige Gründe geben. Ein solches Verbot auf Grund persönlicher Ablehnung oder Lebensansichten ist nicht zulässig.  
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