Beim Thema Groß- und Kleinschreibung stoßen wir unter anderem auf die Frage, ob wir in der festen Formulierung „unter anderem“ das Wort „anderem“ groß- oder kleinschreiben. Handelt es sich hierbei nicht um ein substantiviertes Adjektiv und müsste es nicht dementsprechend großgeschrieben werden?
Wenn ihr euch in diesem Fall nicht sicher seid, befindet ihr euch in guter Gesellschaft, denn unter anderem stehen auch deutsche Muttersprachler nicht selten vor eben dieser Frage.
Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach und eindeutig:
Das Zahlwort „andere“ wird in der Regel mit allen seinen Beugungsformen kleingeschrieben (Regel 77). In der Wortkombination „unter anderem“ wird es immer kleingeschrieben, denn es handelt sich um eine feste Einleitung einer nicht vollständigen Aufzählung, zu der man noch Weiteres hinzufügen könnte, dies aber nicht tut, weil es weniger wichtig ist als das Genannte.
Bedeutung
Hinweis, dass die folgende Aufzählung nicht vollständig ist und nur einige Beispiele beinhaltet
Beispiele
Auf dem Fest haben wir unter anderem Petra und Klaus getroffen.
Während unserer Reise durch Österreich haben wir unter anderem Salzburg und Innsbruck besucht.
An dem Vorschlag der Ministerin wurde heftige Kritik geäußert. Unter anderem wurde bemängelt, dass die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter nicht ausreichend berücksichtigt würde.
Spannend ist unter anderem die Frage, wie die Kanzlerin sich zur Situation der Menschenrechte in diesem Land äußern wird.
Wir haben es unter anderem dank deiner Hilfe geschafft.
Er steht unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Betrugs vor Gericht.
Ich habe unter anderem mit Hans und Erwin über diese Frage diskutiert.
Auf dem Konzert spielte die Band unter anderem ihre größten Erfolge.
Abkürzung
Wenn wir „unter anderem“ immer kleinschreiben, kann die Abkürzung folglich nur lauten: u. a.