Grog, der, das bekannte Getränk, ursprünglich nur aus Rum und Wasser gemischt. „From „Old Grog‟, a nickname given to Admiral Vernon, who introduced the beverage, from his wearing a grogram cloak in rough weather.‟ Von anderer Seite wird einleuchtender behauptet, das Wort stamme vom Admiral Sir Evans W. Grog her, der Ende des 18. Jahrhunderts zuerst den Matrosen den Rum mit Wasser gemischt allowanceweise verabreichen ließ. Das mag diesen schlecht gefallen haben und um ihrem Mißfallen Ausdruck zu geben nannten sie das so wenig kräftige Getränk mit dem Namen seines Erfinders; sie sahen es eben als eine Verschlechterung des Rums, nicht als eine Verbesserung des Wassers an. Wie leicht Getränknamen sich einbürgern ist bekannt, man braucht nur an den Pariser „Bock‟ zu denken. Selbst Wörter, die bisher einen ganz anderen Sinn hatten, nehmen in manchem Munde ausschließlich den eines Getränkes an: Korn, Kümmel, Benediktiner. Sekt war sonst immer der „trockene‟ spanische Wein, den Sir John Falstaff zu gerne trank und hat erst durch den berühmten Schauspieler Devrient die Bedeutung von Champagner erhalten. Über allowance s. Launs.
Grossmast, der, auf Vollschiffen oder Barken der mittelste, größte, meist auch höchste Mast; ein sehr wichtiges Ding für ein Segelschiff. Was der Erste Offizier unter den Offizieren ist, das ist der Großmast unter den Masten. Geht doch auch, nach dem seemännischen Sprichwort, der Erste Offizier nur in Begleitung des Grossmastes von Bord. — Alles was an Segel, Tauen u. dgl. an Bord mehrfach, nämlich für jeden Mast besonders vorhanden [180]ist, wird nach dem Mast benannt zu dem es gehört, und zwar durch Vorsetzen des Namens des betreffenden Mastes, also Großmarsrahe, Großrahe, Großbramstenge, Großmars, Großrüst u. s. w. Alles sich auf den Großmast Beziehende wird unter der Bezeichnung „Großtop‟ zusammengefaßt, wie alles auf den Kreuzmast Bezügliche „Kreuztop‟ heißt; Focktop wird jedoch nicht gesagt, weil hier auch noch das ganze Vorgeschirr in Betracht kommt; man sagt statt dessen „Vortop‟. — Abweichend von der übrigen Benennung der Segel heißt das unterste derselben am Großmast: Grosssegel.
Grummetstropp, der, ein runder Stropp, aus einem Kardeel vom aufgedrehten Stück eines (bereits gebrauchten, alten) Taues. Es hat dieses Grummet mit dem Grummet = Grünmaht, dem zarten Schnitt des (nur grünenden, nicht wie beim ersten blühenden) Grases wohl nichts zu tun, wiewohl man diesen auch als „Überbleibsel‟ bezeichnen könnte, und wiewohl auch unser Grummet nach dem Material genannt wird aus dem man ihn anfertigt. Es gibt nämlich ein niederdeutsches Wort grumm = Schutt, Zerriebenes, und eine Mehrzahl grumpen = Stücke, Brocken, Zerbröckeltes, also auch Auseinandergeteiltes, besonders aber auch Überbleibsel. Das niederländische grommen, die Eingeweide ausnehmen, hängt damit zusammen. Und eben ein auseinandergedrehtes, übrig gebliebenes Stück Tau, dem die Kardeele wie Eingeweide aus dem Leibe geholt sind, wird zu einem Grummetstropp benützt, und es kann dazu um so eher altes Tauwerk genommen werden, als ein solcher nichts weiter zu halten, sondern nur zu verhüten hat, dass an den betreffenden Stellen die Takelage schamfilt.
Grund, der, wird in der Seemannsprache hauptsächlich im Sinne von Meeresboden gebraucht. Beim Lothen mit dem Handloth hört man den damit beauftragten Matrosen oft genug aussingen: „15 Meter und keinen Grund!‟ Eine wichtige Sache ist es, mit dem grossen Loth den Meeresgrund auf seine Beschaffenheit zu untersuchen. Zu diesem Zwecke wird das Lot mit Talg bestrichen, die Erde die dann daran hängen bleibt, wenn es den Meeresgrund berührt, ist eine Grundprobe, je nach ihren Bestandteilen aus Sand, Muscheln oder dergl. hat man unter Umständen einen gewissen Anhaltspunkt für die Gegend in der sich das Schiff befindet. — Sonst ist der Seemann ängstlich bemüht, [181]eine „gründliche‟ Berührung zu vermeiden, nicht nur weil es überhaupt gefährlich ist, wenn das Schiff auf Grund kommt, sondern es steckt offenbar den Seeleuten noch eine Scheu davor im Blute von den Zeiten her, da es Rechtens war, dass ein Schiff mitsamt seiner Ladung dem verfiel, dessen Grund es berührt hatte. Ein barbarisches Recht, oder vielmehr Unrecht, diese grundroringe, das Grundrührrecht, das sich übrigens nicht nur auf Schiffe und die See beschränkte, sondern auch von anderen Fahrzeugen auf dem festen Lande galt. So konnte es vorkommen, daß einer mit seinem Wagen über eine Brücke fahren wollte und wegen schlechten Zustandes derselben umwarf; dann wurde nicht der, der die Brücke hätte bauen und bessern sollen, bestraft, sondern der Fuhrmann, und zwar durch Beschlagnahme des Wagens samt der Ladung. Karl V. (peinliche Halsgerichtsordnung, Art. 218) schaffte dieses „Recht‟ ab.
Grünes Licht s. Laterne.