(Verwandelt sich in eine Halle im Palast.)
(Hamlet und Horatio treten auf.)
Hamlet erzehlt seinem Vertrauten, auf was Weise er den Inhalt der königlichen Commission, womit Rosenkranz und Güldenstern beladen waren, entdekt und vereitelt habe. Da diese ganze Scene nur zur Benachrichtigung der Zuhörer dient, so wären zwey Worte hinlänglich gewesen, ihnen zu sagen was sie ohnehin leicht erraten könnten. Hamlet hatte Ursache ein Mißtrauen in die Absichten des Königs bey seiner Versendung nach England zu sezen. Er schlich sich also während daß die beyden Gesandten schliefen, in ihre Cajute, fingerte ihr Pakett weg, zog sich damit in sein eigenes Zimmer zurük, erbrach das königliche Sigel und fand einen gemeßnen Befehl an den Englischen König, vermöge dessen dem Hamlet sobald er angelangt seyn würde, der Kopf abgeschlagen werden sollte – – Er stekte dieses Papier zu sich, und sezte sich hin, eine andre Commission zu schreiben, worinn der König aufs ernstlichste beschwohren wurde, so lieb ihm die Freundschaft Dännemarks (von welchem England damals abhängig war) sey, die Ueberbringer dieses Schreibens unverzüglich aus dem Wege räumen zu lassen. Zu gutem Glüke hatte er seines Vater Signet in der Tasche; und zu noch grösserm Glük war es dem grossen dähnischen Sigel vollkommen gleich; er faltete also dieses Schreiben eben so wie das erste, unterschrieb und sigelte es, und legte es so geschikt an die Stelle des andern, daß Rosenkranz und Güldenstern die Verwechslung nicht gewahr wurden, und also bey ihrer Ankunft in England wie Bellerophon, ihr eigenes Todesurtheil überlieferten. Horatio findet hiebey bedenklich, daß dieser mißlungene Ausgang des Königlichen Bubenstüks nicht lange verborgen bleiben könne. Hamlet beruhigst sich hierüber daß doch die Zwischen-Zeit sein sey, und nicht mehr als ein Augenblik erfordert werde, dem Leben eines Menschen ein Ende zu machen. Indessen bedaurt er, daß er sich durch den Affect habe hinreissen lassen, den Laertes zu beleidigen, und nimmt sich vor, daß er sich bemühen wolle, seine Freundschaft wieder zu erlangen. [Fußnote]