Diese Rechte gelten ewig
Die „Ewigkeitsklausel“ steht im Zusammenhang mit dem Grundgesetz. Gemeint ist damit, dass einige Bestimmungen, die im Grundgesetz festgelegt sind, niemals aufgehoben werden können. Sie sind “ewig“, das heißt, sie sind wirksam, solange das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ — Artikel 1 Grundgesetz
Freiheit, Demokratie, Föderalismus
Die "Ewigkeitsklausel" gilt unter anderem für das Grundrecht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies ist in Artikel 1 des Grundgesetzes niedergeschrieben. Eine „Ewigkeitsklausel“ gilt auch für die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat ist. Damit ist gemeint, dass die verschiedenen Bundesländer zusammen die Bundesrepublik bilden und dass das auch so bleiben muss.