Anerkannte Minderheit in Deutschland
Die dänische Minderheit ist eine der vier anerkannten Minderheiten in Deutschland. Ihre rund 50.000 Mitglieder leben in Flensburg an der Grenze zu Dänemark und im nördlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein. In einigen Orten zählt jede/r fünfte Einwohner/in zur dänischen Minderheit. Zu den nationalen Minderheiten gehören neben den Dänen auch die Sorben, die friesische Volksgruppe und die Sinti und Roma. Sie alle leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Besondere politische Rechte
Die Rechte der in Deutschland lebenden Dänen garantieren die "Bonn-Kopenhagener Erklärungen" von 1955. Sie können auch eigene Kindergärten und Schulen eröffnen. Eine Besonderheit ist die Förderung der aktiven politischen Mitwirkung der dänischen Minderheit. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) vertritt die Interessen der dänischen und friesischen Minderheiten im Landtag. Bei den Landtagswahlen gilt für sie nicht die Fünfprozentklausel. Manchmal sind die politischen Vertreter/innen der dänischen Minderheit auch in der Landesregierung vertreten.
Dänisch wird gefördert – und gelernt
In Schleswig-Holstein ist die dänische Sprache nichts Ungewohntes. Dafür sorgt unter anderem der Südschleswigsche Verein, der mit Vorträgen, Konzerten und Ausflügen die Kenntnis der dänischen Sprache und Kultur verbreitet. Auch die Kinder der dänischen Minderheit werden in eigenen Schulen von klein an mit der Sprache und den Gebräuchen ihrer Eltern und Großeltern vertraut gemacht. Und wenn sie etwas größer sind, können sie sich in der Tageszeitung "Flensborg Avis“ auf Dänisch über die Politik in Deutschland, Dänemark und der Welt informieren.