Entscheidung in der Schule
Ihr habt es vielleicht schon erlebt: in der Klasse sind heftige Diskussionen im Gange. Es werden Zettel verteilt. Darauf stehen mehrere Ziele für den nächsten Klassenausflug. Jeder soll mit Kreuzchen abstimmen, wohin er oder sie reisen möchte. Hier sehen wir ein Beispiel von direkter Demokratie: die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst ganz direkt über ihre Ziele und Interessen.
In der Politik
Auf politischer Ebene gibt es in Deutschland diese Form der Demokratie nur in Ausnahmefällen. In den meisten Fällen entscheiden gewählte Abgeordnete in den Stadt-, Regional- und Landesparlamenten oder im Bundestag stellvertretend für das Volk. Ausnahmen bilden Volksbegehren oder Volksentscheide, die aber nur unter sehr engen Voraussetzungen stattfinden können.
Nur in Ausnahmefällen
Immer wieder wird in Deutschland von verschiedenen Seiten mehr direkte Demokratie eingefordert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht solche basisdemokratischen Vorgänge aber nur in Ausnahmefällen vor.