Kurz & knapp
Menschen, die zur Arbeit gehen, sind manchmal sehr unzufrieden mit ihrer Arbeitsstelle. Sie wollen vielleicht mehr Geld verdienen oder kürzer arbeiten, um früher zuhause zu sein. Sie schließen sich mit anderen zusammen und verhandeln mit den Arbeitgebern. Wenn sie sich nicht einigen können, beginnt oft ein "Arbeitskampf": Die Arbeiter streiken, die Arbeitgeber verbieten, dass weitergearbeitet wird. Erst wenn sich beide Seiten einigen, ist der Arbeitskampf zu Ende.
Grundrecht: Koalitionsfreiheit
Ein Grundrecht in modernen Demokratien ist die sogenannte Koalitionsfreiheit. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen, um gemeinsam ihre Interessen wahrzunehmen. Sie können also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gründen. In Deutschland steht das im Grundgesetz in Artikel 9.
Arbeitnehmer stellen Forderungen
Angenommen, Arbeiter und Angestellte in der Autoindustrie fordern mehr Lohn. Sie beauftragen ihre Interessenvertreter, die Gewerkschaften, mit den Unternehmern und deren Verbänden über eine Lohnerhöhung zu verhandeln. Wenn es auch nach mehreren Verhandlungsrunden zu keiner Einigung kommt, beginnt meist ein Arbeitskampf.
Streik und Aussperrung
Wenn die Arbeitnehmer diesen Kampf beginnen, dann nennt man das "Streik". Dann erscheinen die Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz. Wenn die Arbeitgeber diesen Kampf beginnen, nennt man das "Aussperrung". Die Arbeitgeber lassen die Arbeitnehmer dann nicht an ihren Arbeitsplatz.Schlichter
Wenn es zu einem Arbeitskampf kommt, wird oft ein Unbeteiligter gebeten, bei einer Lösung mitzuhelfen. Dies ist ein „Schlichter“. Er soll beide Konfliktparteien wieder zusammenführen und einen neuen Vertrag aushandeln.