Reichere Städte in Nordrhein-Westfalen müssen ärmeren Städten weiterhin Geld geben. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag entschieden.
Geld für Kindergärten und Schulen fehlt
Der Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht in Nordrhein-Westfalen. Seit zwei Jahren müssen die reicheren Städte und Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen abgeben. Das Geld wird dann den ärmeren Städten und Gemeinden gegeben. Denn es soll ja überall gut ausgestattete Schulen und Kindergärten geben, Schlaglöcher in Straßen sollen gestopft werden und die Parks sollen gepflegt werden.
Städte, die nicht verschuldet sind, fühlen sich bestraft
Die Städte, die zahlen müssen, finden das gar nicht gut. Über 70 Städte haben deshalb gegen diese Umverteilung geklagt. Sie sagen, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihnen nicht einfach vorschreiben könne, was sie mit ihrem Geld machen. Die Richter in Münster haben jetzt aber entschieden, dass die Umverteilung rechtens ist und die reicheren Städte die ärmeren weiterhin mit Geld unterstützen müssen.
Die zahlenden Städte wollen sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben. Sie wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, den höchsten Gericht in Deutschland.