Die Politiker im Bundestag haben am Donnerstag einstimmig das Gesetz geändert, in dem es um sogenannte "sexuelle Belästigung" geht.
Unter "sexuelle Belästigung" fällt unter anderem, dass jemandem wehgetan wird - oder dass er oder sie zum Beispiel am Hintern oder an der Brust angefasst wird, ohne das zu wollen. Bisher wurden Menschen, die so etwas gemacht haben, erst sehr spät bestraft. Das soll sich nun ändern.
Bisher musste man sich deutlich wehren
Wenn ihr nicht möchtet, dass euch jemand anfasst oder ihr euch dabei unwohl fühlt, dann dürft und sollt ihr ganz klar "Nein" sagen. Und nein heißt dann auch nein. Das bedeutet: die Person muss damit aufhören. Das Gleiche gilt eigentlich auch bei Erwachsenen. Im deutschen Gesetz stand allerdings bisher etwas anderes. Man musste sich richtig deutlich wehren.
Am Donnerstag haben sich die Regeln aber geändert und es gilt für alle der Grundsatz: "Nein heißt nein!" Ein Kopfschütteln allein reicht ab sofort schon aus, das klar macht: "Lass das, ich möchte das nicht." Hört der Täter dann trotzdem nicht auf, wird er bestraft.
Übergriffe in Silvesternacht

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