Unter 350 Millionen Haushalten in China sind die meisten Familien durch selbständige und legale Ehen auf Basis der Liebe gebildet worden. Die Familienbeziehungen sind von einer Gleichberechtigung und Harmonie geprägt, und die Frauen genießen umfassende Personen- und Eigentumsrechte.
Im April 2001 hat der Ständige Ausschuß des Chinesischen Nationalen Volkskongresses das revidierte "Ehegesetz" erlassen. Nach dem neuen Gesetz sind Doppelehe, Zusammenleben der Verheirateten mit anderen, sowie Familiengewalt verboten. Das System der ungültigen Ehe wird hinzugefügt, und das System über Eigentumsverhältnisse bei Ehepaaren wird vervollkommnet. Zudem wird das System über Kompensation der Schäden bei der Ehescheidung etabliert, und die Sanktionen gegen die Beschädigung der Ehe und Familie werden intensiviert. Damit wird die Position der Frauen in Ehe und Familie in der gegenwärtigen Phase gesetzlich gewahrt.
Um gleichberechtigte, harmonische und zivilizierte Ehe- bzw. Familienbeziehungen zu errichten, ist in China auf Basis der langfristigen Entfaltung der Aktivität "Bildung der ausgezeichneten Familien" die „Koordinierungsgruppe zur Aktivität über Bildung der ausgezeichneten Familien landesweit" gebildet worden, die aus 18 offiziellen und inoffiziellen Organisationen besteht. Damit ist diese Aktivität in die Gesamtplanung über die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie über den geistigen Aufbau des Landes aufgenommen worden. Im Jahr 2000 haben der Allchinesische Frauenverband und das staatliche Statistikamt gemeinsam eine Stichprobe über die gesellschaftliche Stellung der Frauen in China gemacht. Dabei haben sich 93,2% der Frauen in Städten und Gemeinden "sehr zufrieden" und "zufrieden" mit ihrer Ehe und mit ihren Familien gezeigt.