In Berlin wird das Ergebnis von der Wahl zum Abgeordnetenhaus überprüft. Die Landes-Wahl-Leitung hat gesagt: Wir legen Einspruch beim Verfassungs-Gericht ein. Es hat Verstöße gegen das Wahl-Recht gegeben.
Es geht um die Wahl von dem Berliner Senat. Der Senat ist das Parlament von dem Bundes-Land Berlin. Die Wahl war im September gleichzeitig mit der Bundestags-Wahl. Außerdem gab es Wahlen für die Bezirks-Parlamente und einen Volks-Entscheid. Wegen der vielen Wahlen gab es Probleme. Viele Menschen mussten sehr lange vor den Wahl-Lokalen warten. In manchen Wahl-Lokalen gab es nicht genug Stimm-Zettel. Oder die Menschen haben falsche Stimm-Zettel bekommen.
Die Landes-Wahl-Leitung hat jetzt gesagt: Die Probleme haben in zwei Wahl-Kreisen vielleicht das Ergebnis beeinflusst. Vielleicht hat dort eigentlich ein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin gewonnen. Das soll das Landes-Verfassungs-Gericht prüfen.
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Berlin
Berlin ist die Haupt-Stadt von Deutschland. Es ist auch die größte Stadt in Deutschland. In Berlin leben über 3 Millionen Menschen. Berlin war früher geteilt: Bis zum Jahr 1990 gab es ein Ost-Berlin und ein West-Berlin. Beide gehörten zu verschiedenen Ländern. Heute ist Berlin auch ein Bundes-Land.
Bundes-Land
Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.
Volks-Abstimmung
Volks-Abstimmung bedeutet: Die Bürger in einem Land dürfen über eine politische Frage abstimmen. Die Regeln für Volks-Abstimmungen sind in jedem Land anders. In Deutschland gibt es keine bundesweiten Volks-Abstimmungen.