Der Beitrag für den Rund-Funk wird etwas teurer. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden.

Der Rund-Funk-Beitrag steigt auf 18 Euro 36 im Monat. Bisher waren es 17 Euro 50. Der Beitrag muss einmal pro Wohnung gezahlt werden. Eine Familie mit 5 Menschen in einem Haus zahlt also zum Beispiel nur einmal.
Fast alle Bundes-Länder waren für die Erhöhung. Nur das Bundes-Land Sachsen-Anhalt hat nicht zugestimmt. Damit hat Sachsen-Anhalt das Ganze aufgehalten. Das war nicht richtig. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht jetzt entschieden.
Mit dem Rundfunk-Beitrag werden die Sender von der ARD, das ZDF und das Deutschland-Radio finanziert. Zu dem Deutschland-Radio gehört auch Nachrichtenleicht. Das Geld ist für Radio, Fernsehen und Internet-Angebote. Zum Beispiel wird mit dem Geld auch Nachrichtenleicht bezahlt.
ARD, das ZDF und das Deutschland-Radio nennt man öffentlich-rechtliche Sender. Das heißt: Diese Sender sind für alle da. Diese Sender sollen alle informieren und unterhalten. Öffentlich-rechtliche Sender müssen kein Geld verdienen. Dafür bekommen sie den Rund-Funk-Beitrag.
Was bedeutet ...
öffentlich-rechtlich
In Deutschland gibt es viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernseh-Sender, zum Beispiel ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass die Zuschauer für die Sender Gebühren bezahlen. Andere Sender heißen Privat-Sender. Sie bekommen ihr Geld nur aus der Werbung.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt ist ein deutsches Bundes-Land. Es liegt im Osten von Deutschland. Die Haupt-Stadt von Sachsen-Anhalt ist Magdeburg.
Deutschland-Radio
Zum Deutschland-Radio gehören 3 Radio-Sender: Deutschland-Funk, Deutschland-Funk Kultur und Deutschland-Funk Nova. Es sind öffentlich-rechtliche Sender. Das heißt: Sie bekommen ihr Geld aus dem Rundfunk-Beitrag. Und sie haben einen öffentlichen Auftrag: Sie sollen die Menschen über alles Wichtige gut informieren. Die Sender vom Deutschland-Radio kann man in ganz Deutschland hören. Sie senden keine Werbung.