In Deutschland gibt es immer noch viele Menschen, die sich mit dem Corona-Virus anstecken. Viele sterben auch daran. Deshalb haben die Bundesregierung und die Bundes-Länder beschlossen: Es soll in den nächsten Wochen noch strengere Regeln für alle geben.
An Weihnachten und über Silvester und Neujahr waren etwas weniger Corona-Fälle gemeldet worden. Das lag daran, dass es weniger Corona-Tests gab und die Gesundheits-Ämter geschlossen waren. Doch die Infektions-Zahlen sind immer noch sehr hoch. Zuletzt wurden mehr als 26.000 Corona-Infektionen pro Tag gemeldet. Mehr als 1.000 Menschen sind an einem Tag durch eine Corona-Infektion gestorben.
Bundes-Kanzlerin Merkel und die Minister-Präsidentinnen und Minister-Präsidenten der Länder haben sich darum wieder getroffen. Nach langen Beratungen haben sie die neuen Regeln beschlossen. Die Regeln gelten erst einmal bis Ende Januar. Dann soll es wieder ein Treffen geben.
Es gelten strengere Regeln für Treffen. Es darf sich nur noch 1 Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Kinder unter 14 Jahren. Diese Regeln gelten auch für draußen.
In Städten und Land-Kreisen, in denen es besonders viele Ansteckungen gibt, gelten noch strengere Regeln. Man darf sich nur noch höchstens 15 Kilometer von seinem Wohn-Ort wegbewegen. Ausnahmen gibt es für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt.
Viele Schule bleiben bis Ende Januar geschlossen. Die meisten Schülerinnen und Schüler machen Unterricht zu Hause. Die Bundes-Länder können selbst entscheiden, ob sie die Schulen öffnen oder nicht.
Bundes-Kanzler oder Bundes-Kanzlerin
Der Bundes-Kanzler oder die Bundes-Kanzlerin ist Chef von der Bundes-Regierung. Er oder sie legt fest, welche Politik in Deutschland gemacht wird. Damit ist er oder sie die mächtigste deutsche Politikerin. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Bundestag gewählt.
Bundes-Länder
Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.