In Deutschland stecken sich immer noch viele Menschen mit dem Corona-Virus an. Besonders wichtig ist es, sich drinnen nicht mit vielen Menschen zu treffen. Deshalb gelten jetzt in ganz Deutschland strengere Regeln für Feiern und Feste.
Bundes-Kanzlerin Angela Merkel und die Minister-Präsidenten haben vereinbart: Wenn es in einem Land-Kreis besonders viele Ansteckungen gibt, wird dort die Zahl der Gäste für Feiern begrenzt. Zu Feiern dürfen dann nur noch höchstens 50 Personen kommen. In Land-Kreisen mit noch mehr Corona-Fällen sollen es nur noch 25 Gäste sein. Diese Zahlen gelten für Feiern in öffentlichen Räumen – wenn man zum Beispiel für eine Hochzeit oder einen Geburtstag in ein Restaurant einlädt.
Wenn man zu Hause feiert, sollten es noch weniger Gäste sein: maximal 25 Personen oder – in besonders stark betroffenen Land-Kreisen – nur 10 Personen. Diese Regeln für Feiern in der Wohnung sind aber kein Gesetz. Es sind dringende Empfehlungen.
Wie stark der eigene Land-Kreis betroffen ist, kann man beim Robert Koch-Institut nachschauen.
Die Regierungs-Chefs haben auch noch einmal betont, wie wichtig das Lüften ist. Denn das Corona-Virus verbreitet sich über die Atem-Luft. Schulen sollen Geld bekommen, um Lüftungs-Anlagen einzubauen.
Die weiteren Empfehlungen sind: Risiko-Patienten wie ältere oder kranke Menschen sollen sich gegen Grippe impfen lassen. Jeder, der ein Smart-Phone hat, soll die Corona-Warn-App benutzen. Und man sollte nicht in Risiko-Gebiete fahren. Die Liste mit den Risiko-Gebieten ist noch einmal länger geworden. Inzwischen stehen sehr viele Orte in Europa darauf. Man kann die Liste mit den Risko-Gebieten hier ansehen.
Was bedeutet ...
Bundes-Kanzler oder Bundes-Kanzlerin
Der Bundes-Kanzler oder die Bundes-Kanzlerin ist Chef von der Bundes-Regierung. Er oder sie legt fest, welche Politik in Deutschland gemacht wird. Damit ist er oder sie die mächtigste deutsche Politikerin. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Bundestag gewählt.
Minister-Präsident oder Minister-Präsidentin
Ein Minister-Präsident oder eine Minister-Präsidentin ist der Chef oder die Chefin von einer Regierung. Er oder sie wird von den Abgeordneten im Parlament gewählt. In Deutschland sagt man „Minister-Präsident“ zu dem Chef von einem Bundes-Land. Er wird von den Abgeordneten im Landtag gewählt. Der Minister-Präsident bestimmt zusammen mit der Regierung über die Politik in seinem Bundes-Land. Manchmal wird der Minister-Präsident auch „Landes-Vater“ genannt, oder eine Minister-Präsidentin „Landes-Mutter“.