Der deutsche Auslands-Geheim-Dienst BND muss seine Überwachungs-Regeln ändern. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden. Es geht dabei um das Abhören von Ausländern.
Im Jahr 2016 sind die Regeln für den BND geändert worden. In dem Gesetz steht: Der Geheim-Dienst darf die Telefon-Anrufe, E-Mails und Chats von Ausländern im Ausland überwachen. Es muss dafür keinen Verdacht geben, dass die Menschen Verbrecher sind. Das nennt man „anlass-lose Überwachung“.
Dagegen haben Journalisten geklagt. Sie sagen: Das verstößt gegen das Grund-Recht. Menschen in Deutschland dürfen nämlich nur bei einem schweren Verdacht überwacht werden. Die Kläger sagen: Der BND ist eine deutsche Organisation und muss sich darum auch an das deutsche Recht halten. Der BND dagegen sagt: Diese Art der Überwachung ist sehr wichtig. Wir konnten dadurch schon Terror-Anschläge verhindern.
Das Verfassungs-Gericht hat den Klägern Recht gegeben. Es hat gesagt: Überwachung ist nicht grundsätzlich verboten. Die Regeln dafür müssen aber geändert werden. Der BND hat dafür jetzt bis Ende von dem Jahr 2021 Zeit.
Was bedeutet ...
Geheim-Dienst
Geheim-Dienste arbeiten für die Regierung von einem Land. Alle Regierungen haben Geheim-Dienste. Die Geheim-Dienste sollen herausfinden, was im Land und in anderen Ländern passiert.
BND
Der BND ist ein deutscher Geheim-Dienst. BND ist die Abkürzung für Bundes-Nachrichten-Dienst. Der BND arbeitet für die deutsche Bundes-Regierung. Er sammelt Informationen über das Ausland. Damit soll er dazu beitragen, Deutschland vor Gefahren zu beschützen.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.